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Aufenthaltserlaubnis für Fürth erg.
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Christgau heiratete am 30. Januar 1842 in Seukendorf Anna Katharina Bauer (geb. um 1809), Tochter des verstorbenen Müllermeisters Johann Bauer auf der [[wikipedia:Andorf (Dietenhofen)|Andorfer]] Mühle.<ref>Kirchenbücher St. Katharina Seukendorf, Trauungen, Kommunikanten 1820–1880, Trauungen, S. 1</ref>
 
Christgau heiratete am 30. Januar 1842 in Seukendorf Anna Katharina Bauer (geb. um 1809), Tochter des verstorbenen Müllermeisters Johann Bauer auf der [[wikipedia:Andorf (Dietenhofen)|Andorfer]] Mühle.<ref>Kirchenbücher St. Katharina Seukendorf, Trauungen, Kommunikanten 1820–1880, Trauungen, S. 1</ref>
 
Aus der Ehe ging nur eine Tochter hervor: Barbara Christgau (geb. 2. Oktober 1843 in Fürth).<ref name="KB Barb">Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1839–1845, S. 415</ref> Diese heiratete am 20. Dezember 1863 den Fürther Landproduktenhändler Daniel Friedrich Faber (1841–1870), der bereits im Alter von 29 Jahren an Tuberkulose starb. Als Witwe verehelichte sie sich am 19. Februar 1871 mit dem in Fürth tätigen Notariatsconcipenten (Anwärter) Franz Nittinger (1835–1872), der ebenfalls bald verstarb.
 
Aus der Ehe ging nur eine Tochter hervor: Barbara Christgau (geb. 2. Oktober 1843 in Fürth).<ref name="KB Barb">Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1839–1845, S. 415</ref> Diese heiratete am 20. Dezember 1863 den Fürther Landproduktenhändler Daniel Friedrich Faber (1841–1870), der bereits im Alter von 29 Jahren an Tuberkulose starb. Als Witwe verehelichte sie sich am 19. Februar 1871 mit dem in Fürth tätigen Notariatsconcipenten (Anwärter) Franz Nittinger (1835–1872), der ebenfalls bald verstarb.
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Nur wenige Tage nach der Hochzeit, am 10. Februar 1842, wurde Christgau beim Fürther Stadtmagistrat mit der Bitte vorstellig, für sich und seine Frau eine temporäre Aufenthaltserlaubnis  mit dem Recht zur Anmietung einer Wohnung zu erhalten. Bereits seit mehreren Jahren (ab ca. 1835) stand er beim Maurermeister Jordan als Geselle in Arbeit, aber das ferne Wohnen und das weite Nachhausegehen wurden ihm zu beschwerlich. Zudem habe er einen Verdienst, der zur Ernährung einer Familie nötig ist, besitze einen eingerichteten Haushalt und ein bares Vermögen von 600 Gulden. Die miterschienenen beiden Maurermeister [[Johann Heinrich Jordan|Johann Heinrich]] und [[Johann Konrad Jordan]] bestätigten seinen Vortrag.
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Der Stadtmagistrat erteilte bereits am 17. Februar dem Maurergesellen Christgau und seiner Frau – vorläufig auf ein Jahr – die Genehmigung (Unterschriften [[Franz Joseph von Bäumen|Bäumen]], [[Adolph Schönwald|Schönwald]], [[Eduard Köppel|Köppel]]) für den temporären Aufenthalt und den Bezug einer eigenen Mietwohnung. Dazu wurde ihm die erforderliche Aufenthaltskarte ausgestellt. Zugleich wurde ihm eröffnet, dass er als wöchentlichen Almosen 4 Kreuzer (Xr.) und jährlich 15 Xr. „Frohngeld“ sowie 24 Xr. Straßenbeleuchtungsbeitrag zu zahlen hat. Die Aufenthaltskarte wurde später verlängert, ebenso der vom Landgericht Cadolzburg für den Aufenthalt in Fürth am 4. Februar 1842 ausgestellte Heimatschein.<ref name="18 a/C 4"/>
    
Das Bürger- und Meisterrecht in Fürth erwarb Christoph Christgau erst im Jahr 1858.
 
Das Bürger- und Meisterrecht in Fürth erwarb Christoph Christgau erst im Jahr 1858.
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