Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
465 Bytes hinzugefügt ,  13:22, 25. Jul. 2022
Zeile 277: Zeile 277:  
===Zurückstellung des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]]s von der Ablieferung===
 
===Zurückstellung des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]]s von der Ablieferung===
 
[[Datei:AGr.3 37 00038.jpg|mini|right|Bescheid zur Erhaltung des Wilhelm-Löhe-Denkmals 1942]]
 
[[Datei:AGr.3 37 00038.jpg|mini|right|Bescheid zur Erhaltung des Wilhelm-Löhe-Denkmals 1942]]
In der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] hatte es außerdem geheißen: ''“Soweit die Denkmäler auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen, wird erwartet, daß die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten sich der Notwendigkeit, auch diese Denkmäler in die Ablieferung einzubeziehen, nicht verschließen werden. Insoweit haben die Gemeinden (GV) die etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten zu führen.“'' Dies betraf also auch die kirchlichen Denkmäler. Daraufhin wurde mit Kirchenrat [[Gustav Schmetzer]] von der Kirchengemeinde St. Michael verhandelt: ''„Kirchenrat Schmetzer ist mit der Abführung der Gedenktafel ‚König [[Gustav Adolf]] von Schweden‘ einverstanden, wünscht im übrigen aber die Erhaltung der beiden Epitaph-Tafeln, sowie des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal|Löhedenkmals]] wegen deren besonderen künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Kirchenrat Schmetzer wird ein Gesuch um Befreiung dieser Denkmäler an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung richten.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aktennotiz der Referentenbesprechung vom 26. Mai 1942</ref> Der positive Bescheid traf am 15. Juli 1942 ein und somit blieb das [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]] erhalten.
+
In der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] hatte es außerdem geheißen: ''“Soweit die Denkmäler auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht im Eigentum der Gemeinden stehen, wird erwartet, daß die Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigten sich der Notwendigkeit, auch diese Denkmäler in die Ablieferung einzubeziehen, nicht verschließen werden. Insoweit haben die Gemeinden (GV) die etwa erforderlichen Verhandlungen mit den Eigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten zu führen.“'' Dies betraf also auch die kirchlichen Denkmäler. Daraufhin wurde mit Stadtpfarrer [[Gustav Schmetzer]] von der Kirchengemeinde St. Michael verhandelt: ''„Kirchenrat Schmetzer ist mit der Abführung der Gedenktafel ‚König [[Gustav Adolf]] von Schweden‘ einverstanden, wünscht im übrigen aber die Erhaltung der beiden Epitaph-Tafeln, sowie des [[Wilhelm-Löhe-Denkmal|Löhedenkmals]] wegen deren besonderen künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung. Kirchenrat Schmetzer wird ein Gesuch um Befreiung dieser Denkmäler an den Herrn Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung richten.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aktennotiz der Referentenbesprechung vom 26. Mai 1942</ref> Kirchenrat [[Gustav Schmetzer]] bestätigt in seiner Kriegschronik eine Besprechung mit dem Leiter des Wirtschaftsamtes Stadtrat Schied und die entsprechende Eingabe durch "ersteren" am 28. Mai 1942.<ref name="Kriegschronik"/> Der positive Bescheid über die Zurückstellung von der Ablieferung traf am 15. Juli 1942 bei der Stadt ein und somit blieb das [[Wilhelm-Löhe-Denkmal]] erhalten - auch die 3 seitlichen Bronzereliefs, obwohl im Bescheid eigentlich nur von der "Büste Wilhelm Löhe" die Rede ist und die 3 Reliefs eine extra Position im Verzeichnis waren.
    
===Ablieferung der eingelagerten Denkmäler===  
 
===Ablieferung der eingelagerten Denkmäler===  
132

Bearbeitungen

Navigationsmenü