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Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''
 
Nachdem der Mühlpächter Jakob Schmidt mitgeteilt hatte, dass er die Pacht ab Allerheiligen nur bei einem geminderten Pachtschilling weiterführen will und der Verpächter diese Bedingung ablehnte, wurde am 30. Juni von der Rentei die Neuverpachtung der Mahl- und Sägemühle von Allerheiligen an für 9 Jahre bekannt gemacht und Pachtinteressenten für Freitag, den 26. Juli 1839 vormittags 9 Uhr in das Geschäftszimmer der Rentei eingeladen. Die Bekanntmachung erschien am 10. Juli in „Der Korrespondent von und für Deutschland“ und dem „Allgemeinen Intelligenz-Blatt der Stadt Nürnberg“, während diese im „[[Intelligenzblatt der Stadt Fürth|Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth]]“ erst einen Tag später zu lesen war. Wie damals wohl üblich, wurde der Termin auch durch „Ausklingeln im hiesigen Ber.“ (Burgfarrnbach?) mit Handglocke bekannt gegeben, wie eine Notiz vermerkt. In den Pachtbedingungen (Entwurf vom 21. Juli 1839) stand unter § 16 geschrieben: ''„Der Pachtvertrag gelangt erst dann zur Rechtsgültigkeit, wenn von dem Paechter das bedungene Cautions-Capital ad 600 f. erlegt worden ist, ...“.''
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In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Fridreich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  
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In den Akten findet sich kein Protokoll über das Ergebnis des Bietertermins vom 26. Juli. Erst später wird als meistbietend verblieben der Müllergeselle und bisherige Malzbrecher „dahier“ Johann Georg Güttler (auch Gittler) genannt. Zu Allerheiligen, am 1. November 1839, erfolgte die Übernahme der Pacht in einem Ortstermin, an dem neben dem abtretenden Pächter Schmidt und dem neuen Pächter Güttler noch der hiesige Zimmermeister Johann Friedrich Schelter sowie die Herren der Rentei Schmieg und Faber teilnahmen. Die Besichtigung ergab, wie schon seit längerer Zeit festgestellt, einen sehr schlechten Zustand der Sägemühle, er wäre ''„von der Art, daß die gänzliche Einlegung und Wiederaufbauung derselben von Haus aus unerläßlich ist.“'' Auch die vordringliche Reparaturbedürftigkeit des Mühlwerks, insbesondere eines Kammrades, sowie das nötige Weißen der Wohnstube wurden protokolliert. Schließlich kam man überein, dass Güttler dem Schmidt für die seinerzeit von ihm übernommenen, weiter verbleibenden Gegenstände des Vorpächters Ullrich 14 Gulden zahlen soll.  
    
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
 
Am 14. Januar 1840 wurde Georg Güttler zur Rentei vorgeladen und befragt, weshalb die Kaution noch nicht „aufrecht gemacht“ sei. Wie er mitteilte, konnte er von seinem Bruder Georg Friedrich Güttler sein Guthaben nicht erhalten, dass dieser aber vom hiesigen Pfarrer Beck ein Kapital von 400 Gulden geliehen bekomme, worüber er einen Schuld- und Hypothekenbrief vorzeigen konnte. Die fehlende Summe von 200 Gulden wollte er erst in drei Wochen zahlen und bat um Aufschub. Schließlich teilte Georg Güttler am 22. Januar 1840 mit, dass er nunmehr im Stande sei, ''„500 fl. zu erlegen (...) 400 fl. ist der Hr. Pf. Beck bereit sofort auf Verlangen einzuzahlen und 100 fl. deponiere ich baar. Den noch hierauf fehlenden Betrag von 100 fl. kann ich aber erst an Walburgis dies Jahres erlegen, da meine Schwester, welche diese Summe an mich schuldet, mir dieselbe nicht früher heimzahlen kann.“'' Offenbar wollte die Renteiverwaltung nicht länger warten und schloss mit Güttler am 2. Februar 1840 den Pachtvertrag mit einer Kaution von nur 500 bei einem jährlichen Pachtgeld von 251 Gulden ab; die Pachtzeit wurde aber auf drei Jahre, bis zu Allerheiligen 1842, festgesetzt.
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