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== Arbeitsweise und Geschäftsordnung ==
 
== Arbeitsweise und Geschäftsordnung ==
Wenngleich auch eine selbständige thematische Arbeit in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom [[12. März]] [[2008]] theoretisch verankert ist, nimmt der Baukunstbeirat (BKB) praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künstlerischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor und hat damit auch entsprechende Möglichkeiten der Einfussnahme. Die Mitglieder des BKB werden vom [[Stadtrat]] auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ''ehrenamtlich'' tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Der BKB besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschlag des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden.  
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Wenngleich auch eine selbständige thematische Arbeit in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom [[12. März]] [[2008]] theoretisch verankert ist, nimmt der Baukunstbeirat (BKB) praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künstlerischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor und hat damit auch entsprechende Möglichkeiten der Einflussnahme. Die Mitglieder des BKB werden vom [[Stadtrat]] auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg ''ehrenamtlich'' tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Der BKB besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschlag des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden.  
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Jedes Mitglied kann nur für zwei Sitzungsperioden berufen werden. Über die Gutachten des BKB beraten der Bau- und Werkausschuss sowie der [[Stadtrat]]. Der BKB wählt aus seiner Mitte für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt beim Baureferat, der Geschäftsführer wird vom Stadtrat bestellt. Zu den Sitzungen sind das Baureferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen, der [[Stadtheimatpfleger]] und der Pfleger (bzw. die Pflegerin) des Stadtbildes einzuladen. Sie müssen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden (der [[Stadtheimatpfleger]] ist in diese Regelung jedoch nicht ausdrücklich eingeschlossen). Stimmrecht haben nur die zehn Mitglieder des BKB (also Architekten und bildende Künstler entsprechend der [[#Mitglieder|untenstehenden Aufstellung]]). Die Sitzungen sind ''grundsätzlich nichtöffentlich''. Der Beirat kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Bauherren und Entwurfsverfasser einladen. Die Gutachten des BKB sind Empfehlungen für die Tätigkeit der Verwaltung, Bauherrn, Entwurfsverfasser und betroffener bildende Künstler, die vom Inhalt der Gutachten in Kenntnis gesetzt werden.
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Jedes Mitglied kann nur für zwei Sitzungsperioden berufen werden. Über die Gutachten des BKB beraten der Bau- und Werkausschuss sowie der [[Stadtrat]]. Der BKB wählt aus seiner Mitte für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt beim Baureferat, der Geschäftsführer wird vom Stadtrat bestellt. Zu den Sitzungen sind das Baureferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktionen, der [[Stadtheimatpfleger]] und der Pfleger (bzw. die Pflegerin) des Stadtbildes einzuladen. Sie müssen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden (der Stadtheimatpfleger ist in diese Regelung jedoch nicht ausdrücklich eingeschlossen). Stimmrecht haben nur die zehn Mitglieder des BKB (also Architekten und bildende Künstler entsprechend der [[#Mitglieder|untenstehenden Aufstellung]]). Die Sitzungen sind ''grundsätzlich nichtöffentlich''. Der Beirat kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Bauherren und Entwurfsverfasser einladen. Die Gutachten des BKB sind Empfehlungen für die Tätigkeit der Verwaltung, Bauherrn, Entwurfsverfasser und betroffener bildender Künstler, die vom Inhalt der Gutachten in Kenntnis gesetzt werden.
    
== Mitglieder ==
 
== Mitglieder ==
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