Seit [[2016]] liegt der zuständigen Regierung von Oberfranken - das Bergamt Bayreuth - ein genehmigter Betriebsplan gem. § 129 Bundesbergbaugesetz (BBergG) vor. Der Verein erfüllt demnach alle Anforderungen eines Besucherbetriebes und stellt diese durch jährlich wiederkehrende Untersuchungen unter Beweis. | Seit [[2016]] liegt der zuständigen Regierung von Oberfranken - das Bergamt Bayreuth - ein genehmigter Betriebsplan gem. § 129 Bundesbergbaugesetz (BBergG) vor. Der Verein erfüllt demnach alle Anforderungen eines Besucherbetriebes und stellt diese durch jährlich wiederkehrende Untersuchungen unter Beweis. |