Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
2 Bytes entfernt ,  09:34, 11. Apr. 2014
Zeile 105: Zeile 105:     
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
 
:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt.
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozailgestzbauuch - SGB VIII).
+
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII).
    
:'''3. Sonstiges'''
 
:'''3. Sonstiges'''
Zeile 111: Zeile 111:     
:'''4. Inkrafttreten'''
 
:'''4. Inkrafttreten'''
:Diese Dinestwanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**
+
:Diese Dienstanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.**
    
: Fürth,  Stadt Fürth
 
: Fürth,  Stadt Fürth
1.849

Bearbeitungen

Navigationsmenü