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Der Fürther Stadwald bildet zusammen mit den angrenzenden Waldgebieten von [[Zirndorf]], [[Cadolzburg]] und [[Seukendorf]] ein zusammenhängendes Wald- und Naherholungsgebiet. | Der Fürther Stadwald bildet zusammen mit den angrenzenden Waldgebieten von [[Zirndorf]], [[Cadolzburg]] und [[Seukendorf]] ein zusammenhängendes Wald- und Naherholungsgebiet. | ||
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[[1385]] wird die Fürberg-Waldung urkundlich zuerst genannt, in einem Urteil des Heinrich Schultheiß und der Schöffen der Stadt Nürnberg im Prozess um den Wald zwischen Fürth und Zirndorf. Die ältesten Rechte besaßen wohl die Fürther, hatten aber den Nachbarn in den Gemeinden ringsum freiwillig Zutritt und Nutznießung eingeräumt. Viele Prozesse durch Jahrhunderte hindurch schlossen sich an: gegen [[Zirndorf]], [[wikipedia:Banderbach|Banderbach]], Burg- und [[Unterfarrnbach]], Ober- und [[Unterfürberg]], [[Atzenhof]]. Man stritt sich um Holz- und Weiderechte. Mit den Farrnbachern gab es Streit über den Schaftrieb, d. h. Schafherden in die Fürberg zu treiben und zu hüten, außerdem ''nach Zimmerholz und Brennholz darin zu fahren''. Überliefert sind Prozesse für die Jahre [[1385]], [[1526]], [[1563]], [[1698]] und [[1705]]. [[Der Große Prozess um den Stadtwald]] ging [[1716]] – [[1776]] zwischen Fürth einerseits und den genannten Gegnern andererseits.<ref>{{BuchQuelle|Durch Fürth geführt - Band 2 (Buch)|Seite=170}}</ref> Er endete mit einem Vergleich. Dabei kam es [[1747]] auch zu einer neuen Vermessung des Waldes, die Grenzen wurden durch Marksteine gekennzeichnet. Der Ansbacher Kanzleirat [[Johann Georg Hoffmann (1712 - 1773)|Johann Georg Hoffmann]] verfasste eine Beschreibung des Waldes und ließ einen Plan zeichnen, der heute eine wichtige Quelle für die Geschichte des Stadtwaldes ist. Der Wald stellte für die Gemeinde Fürth den einzigen gemeindlichen "Betrieb" dar, zusammen mit den Steinbrüchen, die in ihm liegen. [[1741]] z. B. erlöste die Gemeinde Fürth 1561 Gulden aus den vom Sturm umgeworfenen Stämmen. Aus den Einnahmen für verkauftes Holz aus der Fürberg bezog die Gemeinde Fürth alles Holz, das sie zur Erstellung und Reparatur von Brücken und Wegen benötigte, das Bauholz für gemeindliche Gebäude und das Brennholz für gemeindliche Zwecke. | [[1385]] wird die Fürberg-Waldung urkundlich zuerst genannt, in einem Urteil des Heinrich Schultheiß und der Schöffen der Stadt Nürnberg im Prozess um den Wald zwischen Fürth und Zirndorf. Die ältesten Rechte besaßen wohl die Fürther, hatten aber den Nachbarn in den Gemeinden ringsum freiwillig Zutritt und Nutznießung eingeräumt. Viele Prozesse durch Jahrhunderte hindurch schlossen sich an: gegen [[Zirndorf]], [[wikipedia:Banderbach|Banderbach]], Burg- und [[Unterfarrnbach]], Ober- und [[Unterfürberg]], [[Atzenhof]]. Man stritt sich um Holz- und Weiderechte. Mit den Farrnbachern gab es Streit über den Schaftrieb, d. h. Schafherden in die Fürberg zu treiben und zu hüten, außerdem ''nach Zimmerholz und Brennholz darin zu fahren''. Überliefert sind Prozesse für die Jahre [[1385]], [[1526]], [[1563]], [[1698]] und [[1705]]. [[Der Große Prozess um den Stadtwald]] ging [[1716]] – [[1776]] zwischen Fürth einerseits und den genannten Gegnern andererseits.<ref>{{BuchQuelle|Durch Fürth geführt - Band 2 (Buch)|Seite=170}}</ref> Er endete mit einem Vergleich. Dabei kam es [[1747]] auch zu einer neuen Vermessung des Waldes, die Grenzen wurden durch Marksteine gekennzeichnet. Der Ansbacher Kanzleirat [[Johann Georg Hoffmann (1712 - 1773)|Johann Georg Hoffmann]] verfasste eine Beschreibung des Waldes und ließ einen Plan zeichnen, der heute eine wichtige Quelle für die Geschichte des Stadtwaldes ist. Der Wald stellte für die Gemeinde Fürth den einzigen gemeindlichen "Betrieb" dar, zusammen mit den Steinbrüchen, die in ihm liegen. [[1741]] z. B. erlöste die Gemeinde Fürth 1561 Gulden aus den vom Sturm umgeworfenen Stämmen. Aus den Einnahmen für verkauftes Holz aus der Fürberg bezog die Gemeinde Fürth alles Holz, das sie zur Erstellung und Reparatur von Brücken und Wegen benötigte, das Bauholz für gemeindliche Gebäude und das Brennholz für gemeindliche Zwecke. | ||