Michaelis-Kirchweih: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kirchweih-Frei ==
== Kirchweih-Frei ==
Angestellte der Stadt Fürth, und Angestellte der Töchter der Stadt Fürth (z.B. infra GmbH, Klinikum Fürth etc.), haben stets ein sog. Kirchweih-Frei während der Michaeliskirchweih im Herbst. Dieses Kirchweih-Frei bedeutet, dass die Angestellten ab 12 Uhr vom Dienst befreit sind und den Arbeitsplatz - sofern möglich - verlassen dürfen. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht gehen, z.B. im Klinikum Fürth oder bei der Berufsfeuerwehr, so erhalten die Beschäftigen an diesem Tag eine Gutschrift von max. bis zu 5 Stunden. Dies setzt voraus, dass die geplante Dienstzeit nach 12 Uhr erfolgt wäre. Die Zeitgutschrift erfolgt somit für die geleistete Arbeitszeit nach 12 Uhr - bis max. 5 Stunden.  
Angestellte der Stadt Fürth, und Angestellte der Töchter der Stadt Fürth (z. B. infra GmbH, Klinikum Fürth etc.), haben stets ein sog. Kirchweih-Frei während der Michaeliskirchweih im Herbst. Dieses Kirchweih-Frei bedeutet, dass die Angestellten ab 12 Uhr vom Dienst befreit sind und den Arbeitsplatz - sofern möglich - verlassen dürfen. Sollte dies aus dienstlichen Gründen nicht gehen, z. B. im Klinikum Fürth oder bei der Berufsfeuerwehr, so erhalten die Beschäftigen an diesem Tag eine Gutschrift von max. bis zu 5 Stunden. Dies setzt voraus, dass die geplante Dienstzeit nach 12 Uhr erfolgt wäre. Die Zeitgutschrift erfolgt somit für die geleistete Arbeitszeit nach 12 Uhr - bis max. 5 Stunden.  


Ursprung des Kirchweih-Frei ist überraschenderweise eine Regelung aus dem 1. Weltkrieg in Fürth. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild erließ im Oktober 1914 folgende Verfügung:
Ursprung des Kirchweih-Frei ist überraschenderweise eine Regelung aus dem 1. Weltkrieg in Fürth. Der damalige Oberbürgermeister Dr. Robert Wild erließ im Oktober 1914 folgende Verfügung:
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In den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, diese Regelungen wieder abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Gewerkschaft ötv (heute ver.di) ging gerichtlich gegen diese Entscheidung der Stadt Fürth an und begründete dies als sog. "betriebliche Übung" seit ca. 100 Jahren. Das Gericht gab offensichtlich im September 1996 der Gewerkschaft recht, so dass die freien Nachmittage erhalten blieben.  
In den 1990er Jahren gab es erste Bestrebungen, diese Regelungen wieder abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Gewerkschaft ötv (heute ver.di) ging gerichtlich gegen diese Entscheidung der Stadt Fürth an und begründete dies als sog. "betriebliche Übung" seit ca. 100 Jahren. Das Gericht gab offensichtlich im September 1996 der Gewerkschaft recht, so dass die freien Nachmittage erhalten blieben.  


Anders verlief es im Dezember 2002. Nach Rücksprache mit dem frisch ins Amt gewählten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2002 beschlossen, einen der beiden Kirchweih-Frei ersatzlos zu streichen. Zuvor hatte Anfang Dezember 2002 eine Personalversammlung der Beschäftigten der Stadt Fürth stattgefunden, bei der die Beschäftigen sich selbst aussuchen konnten, welchen der beiden Nachmittage sie streichen würden. Die Wahl fiel auf den ersten freien Nachmittag, so dass ab dem Dezember 2002 lediglich nur noch der zweite Kirchweihmontag für die Beschäftigen ab 12 Uhr frei war. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am 10. Dezember 2002.<ref>Stadtarchiv Fürth, Schreiben: Wegfall des Kirchweihnachmittags vom 17. Dezember 2002 - Gesamtpersonalrat</ref> In den folgenden Jahren wurde aus dem freien Kirchweihmontag irgendwann der Dienstag. Der Faschingsdienstag blieb ebenfalls erhalten, so dass bei den städtischen Angestellten weiterhin zwei freie Nachmittag zusätzlich geregelt sind - neben den tariflichen und gesetzlichen freien Tagen. Diese Regelung gilt auch weiterhin für die städtischen Töchter, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt juristisch ausgegründet wurden, z.B. als eigenständiger Betrieb. Hierzu wurden eigens sog. Personalüberleitungsverträge vereinbart, in der u.a. die zum Zeitpunkt der Überführung beschäftige Mitarbeiter - aber auch alle künftigen Beschäftigten in einem Tochterunternehmen - nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die unmittelbar städtischen Beschäftigen.  
Anders verlief es im Dezember 2002. Nach Rücksprache mit dem frisch ins Amt gewählten Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung und dem Gesamtpersonalrat der Stadt Fürth wurde am 17. Dezember 2002 beschlossen, einen der beiden Kirchweih-Frei ersatzlos zu streichen. Zuvor hatte Anfang Dezember 2002 eine Personalversammlung der Beschäftigten der Stadt Fürth stattgefunden, bei der die Beschäftigen sich selbst aussuchen konnten, welchen der beiden Nachmittage sie streichen würden. Die Wahl fiel auf den ersten freien Nachmittag, so dass ab dem Dezember 2002 lediglich nur noch der zweite Kirchweihmontag für die Beschäftigen ab 12 Uhr frei war. Der Stadtrat folgte dieser Empfehlung am 10. Dezember 2002.<ref>Stadtarchiv Fürth, Schreiben: Wegfall des Kirchweihnachmittags vom 17. Dezember 2002 - Gesamtpersonalrat</ref> In den folgenden Jahren wurde aus dem freien Kirchweihmontag irgendwann der Dienstag. Der Faschingsdienstag blieb ebenfalls erhalten, so dass bei den städtischen Angestellten weiterhin zwei freie Nachmittag zusätzlich geregelt sind - neben den tariflichen und gesetzlichen freien Tagen. Diese Regelung gilt auch weiterhin für die städtischen Töchter, selbst wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt juristisch ausgegründet wurden, z. B. als eigenständiger Betrieb. Hierzu wurden eigens sog. Personalüberleitungsverträge vereinbart, in der u.a. die zum Zeitpunkt der Überführung beschäftige Mitarbeiter - aber auch alle künftigen Beschäftigten in einem Tochterunternehmen - nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die unmittelbar städtischen Beschäftigen.  


Andere Städte haben ähnliche Regelungen. So hat die Stadt Erlangen einen sog. Bergkirchweih freien Nachmittag, der sogar bei Privatunternehmen wie der Fa. Siemens gilt. Gleiches existiert in der Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes.
Andere Städte haben ähnliche Regelungen. So hat die Stadt Erlangen einen sog. Bergkirchweih freien Nachmittag, der sogar bei Privatunternehmen wie der Fa. Siemens gilt. Gleiches existiert in der Landeshauptstadt München während des Oktoberfestes.
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Weiterhin waren die Schausteller nicht mehr mit ihren Wohnwägen unterhalb der [[Henry-Dunant-Straße]] angesiedelt. Vielmehr standen sie nun auf den Bolzplätzen entlang der [[Kapellenstraße]] und auf dem Parkplatz des ehem. [[Vapiano-Restaurant|Restaurant Vapiano]] im [[Espan]].
Weiterhin waren die Schausteller nicht mehr mit ihren Wohnwägen unterhalb der [[Henry-Dunant-Straße]] angesiedelt. Vielmehr standen sie nun auf den Bolzplätzen entlang der [[Kapellenstraße]] und auf dem Parkplatz des ehem. [[Vapiano-Restaurant|Restaurant Vapiano]] im [[Espan]].


2024 wurde nach verschiedenen Messerangriffen auf anderen Märkten in Deutschland (z.B. in Solingen) das Sicherheitskonzept der Kirchweih angepasst, zumal von Seiten der Bundesregierung ein allgemeines "Messerverbot" auf Veranstaltungen eingeführt wurde. So wurde das Führen von Messern und gefährlichen Werkzeugen, wie z.B. Äxte, Beile, Scheren, Schraubenzieher, Hämmer und Eisenstangen sowie Hieb- und Stichgegenstände verboten. Das Sicherheitspersonal wurde angehalten, sporadisch Personen- bzw. Taschenkontrollen durchzuführen. In einer Presserklärung der Stadt Fürth wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht für die Benutzung von Messern und Gabeln in der Gastronomie, für den Verkauf an den Marktständen (z.B. MesserMo) oder die im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege stehende Nutzung gilt.<ref>Presse-Information Stadt Fürth vom 17. September 2024, 286/24 - Fürther Michaelis-Kirchweih: Sicherheitskonzept wird angepaßt</ref>
2024 wurde nach verschiedenen Messerangriffen auf anderen Märkten in Deutschland (z. B. in Solingen) das Sicherheitskonzept der Kirchweih angepasst, zumal von Seiten der Bundesregierung ein allgemeines "Messerverbot" auf Veranstaltungen eingeführt wurde. So wurde das Führen von Messern und gefährlichen Werkzeugen, wie z. B. Äxte, Beile, Scheren, Schraubenzieher, Hämmer und Eisenstangen sowie Hieb- und Stichgegenstände verboten. Das Sicherheitspersonal wurde angehalten, sporadisch Personen- bzw. Taschenkontrollen durchzuführen. In einer Presserklärung der Stadt Fürth wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht für die Benutzung von Messern und Gabeln in der Gastronomie, für den Verkauf an den Marktständen (z. B. MesserMo) oder die im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege stehende Nutzung gilt.<ref>Presse-Information Stadt Fürth vom 17. September 2024, 286/24 - Fürther Michaelis-Kirchweih: Sicherheitskonzept wird angepaßt</ref>


==Zeitzeugenberichte==
==Zeitzeugenberichte==
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