Datei:Bekanntmachung Kapitulation 1945.jpg: Unterschied zwischen den Versionen

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Bekanntmachung
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1. An allen Häusern und öffentlichen Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen.
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2. Sämtliche Schuß- und Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern.
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3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere politische Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter (Ortsgruppenleiter) haben sich im Rahtaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen.
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4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch dei Luftwaffe dem Erdboden gleich gemacht!
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5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein.
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Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay.

Version vom 21. April 2014, 23:07 Uhr

Bildinformationen

Bekanntmachung Kapitulation 1945.jpg
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Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0

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BeschreibungHandgeschriebene Bekanntmachung der Kapitulation durch den Komm. Oberbürgermeister Dr. Häupler vom 19. April 1945.
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Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 |} }} Bekanntmachung 1. An allen Häusern und öffentlichen Gebäuden, auch Kirchen, sind weiße Fahnen zu hissen. 2. Sämtliche Schuß- und Stichwaffen u. Uniformen, Koppeln sind am Rathaus abzuliefern. 3. Sämtliche versteckte Soldaten, Waffen-SS und SS, höhere politische Parteifunktionäre bis mit zum Ogrm-Leiter (Ortsgruppenleiter) haben sich im Rahtaus einzuliefern bzw. sind dorthin zu bringen. 4. Es darf kein Schuß mehr fallen, sonst wird die Stadt durch dei Luftwaffe dem Erdboden gleich gemacht! 5. Diese Bedingungen müssen bis 10.45 erfüllt sein. Der Oberbürgermeister der Stadt Fürth i.Bay.

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