Diskussion:Bürger-Brief: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Bürgerbrief gab es schon sehr lange vor Bornkessel, wohl aber in einer anderen Bedeutung. So erhielt ihn [[Johann Georg Geismann]] 1890, vermutlich anläßlich seiner Hochzeit. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 19:03, 14. Jan. 2016 (CET)
 
Den Bürgerbrief gab es schon sehr lange vor Bornkessel, wohl aber in einer anderen Bedeutung. So erhielt ihn [[Johann Georg Geismann]] 1890, vermutlich anläßlich seiner Hochzeit. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 19:03, 14. Jan. 2016 (CET)
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: Ich denke mal, dass man da zwei Dinge unterscheiden muss. Es gab den "Bürgerbrief", der Mitglieder einer Stadtgemeinde ein "Bürgerrecht" zubilligte und vom Magistrat der Stadt ausgestellt wurde, und dann gab es den sog. "Bürgerbrief" vom Bornkessel, der scheinbar nur eine Marketingaktion war zum 21. Geburtstag eines Fürthers / einer Fürtherin - also zur Volljährigkeit. Die Namensgebung vom Bornkessel ist hier sicherlich irreführend. --[[Benutzer:Kasa Fue|Kasa Fue]] ([[Benutzer Diskussion:Kasa Fue|Diskussion]]) 21:45, 14. Jan. 2016 (CET)

Version vom 14. Januar 2016, 22:45 Uhr

Viel länger

Den Bürgerbrief gab es schon sehr lange vor Bornkessel, wohl aber in einer anderen Bedeutung. So erhielt ihn Johann Georg Geismann 1890, vermutlich anläßlich seiner Hochzeit. --FürthWikiAdmin S (Diskussion) 19:03, 14. Jan. 2016 (CET)

Ich denke mal, dass man da zwei Dinge unterscheiden muss. Es gab den "Bürgerbrief", der Mitglieder einer Stadtgemeinde ein "Bürgerrecht" zubilligte und vom Magistrat der Stadt ausgestellt wurde, und dann gab es den sog. "Bürgerbrief" vom Bornkessel, der scheinbar nur eine Marketingaktion war zum 21. Geburtstag eines Fürthers / einer Fürtherin - also zur Volljährigkeit. Die Namensgebung vom Bornkessel ist hier sicherlich irreführend. --Kasa Fue (Diskussion) 21:45, 14. Jan. 2016 (CET)