Diskussion:Bistum Bamberg

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Version vom 30. November 2023, 05:42 Uhr von Gustav moenus (Diskussion | Beiträge) (Unterschied Bischof (kirchliche Leitungsfunktion) - Fürstbischof (Territorialherrschaft))
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Unterschied Bischof (kirchliche Leitungsfunktion) - Fürstbischof (Territorialherrschaft)[Bearbeiten]

Hallo Kolleginnen & Kollegen, im Artikel wurde bisher nicht zwischen einer rein kirchlichen Leitungsfunktion und einer zusätzlichen weltlichen Territorialherrschaft unterschieden. Das ist gerade im Fall Fürth besonders wichtig festzustellen, dass die Bischöfe von Bamberg in Fürth als Fürstbischöfe weltliche Macht im Sinne einer Territorialherrschaft wie andere weltliche Landesfürsten ausgeübt haben.

Bis zur Säkularisation 1802 hatten die Bischöfe von Bamberg außer ihrem kirchlichen Wirkungsbereich auch eine weltliche Landesherrschaft als Fürstbischöfe inne, das Hochstift Bamberg - die auch Fürth einbezogen hat.

Hinzu kam der spezielle Fall in Fürth, dass konkret die Dompropstei Bamberg als Landesherr zuständig war, also das Domkapitel, eine seinerzeit ständische, nach innen souveräne Gebietskörperschaft mit eigenen Untertanen und vermutlich einem eigenen Wappen wie in Mainz und Augsburg, die die Aufgaben des Domklerus wahrnahm und weitere Ämter besetzte.

Ich bitte Euch um weitere Prüfungen. Grüße vom --Gustav moenus (Diskussion) 04:42, 30. Nov. 2023 (CET)