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Als '''Gemeindebevollmächtigte''' wurden die Mitglieder des [[Gemeindekollegium]]s in Fürth zwischen [[1818]] und [[1919]] genannt. Dieses Gremium ist mit dem [[Stadtrat]] vergleichbar, der 1919 an die Stelle des Gemeindekollegiums trat.
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Die Gemeindebürger (das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden) wählten über Wahlmänner die Gemeindebevollmächtigten. Dieses Kollegium umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. Die Gemeindebevollmächtigten wählten wiederum die [[Magistratsrat|Magistratsräte]].
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