Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
46 Bytes entfernt ,  08:14, 28. Sep. 2022
→‎Leben: link ausgebessert
Zeile 55: Zeile 55:  
Nach der Volksschule besuchte er in der Zeit von Oktober 1852 bis August 1855 die „Kreisgewerbsschule” der „Königlichen Kreis-Landwirthschaft- und Gewerbschule” in Nürnberg, deren [[wikipedia:Absolutorium|Absolutorium]] er mit Zeugnis vom 19. August 1855, Unterschriften Prof. Dr. Rose und Dr. Fraas, mit der Note III („hinlänglich befähigt”) ablegte.<ref>Jahresbericht über die technischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten in Nürnberg 1854/55; Schülerverzeichnis, III. Kurs, S. 29 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/10849858/ft/bsb10342855?page=53 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Das Maurerhandwerk erlernte er bei seinem Vater.
 
Nach der Volksschule besuchte er in der Zeit von Oktober 1852 bis August 1855 die „Kreisgewerbsschule” der „Königlichen Kreis-Landwirthschaft- und Gewerbschule” in Nürnberg, deren [[wikipedia:Absolutorium|Absolutorium]] er mit Zeugnis vom 19. August 1855, Unterschriften Prof. Dr. Rose und Dr. Fraas, mit der Note III („hinlänglich befähigt”) ablegte.<ref>Jahresbericht über die technischen und landwirtschaftlichen Lehranstalten in Nürnberg 1854/55; Schülerverzeichnis, III. Kurs, S. 29 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/10849858/ft/bsb10342855?page=53 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Das Maurerhandwerk erlernte er bei seinem Vater.
   −
Von der kgl. Regierung von Mittelfranken wurde der laut Signalement 6 Fuß, 1 Zoll und 5 Linien (1,79 m) große Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 21. Juli 1860 bei Zahlung einer Stempelgebühr von 6 Gulden, 15 Kreuzern und 2 Pfennigen befreit, da er nach § 63 Nr. 2 des Gesetzes über die Ergänzung des stehenden Heeres vom 15. August 1828 einen Ersatzmann stellte.<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://bavarica.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10345291_00055.html?zoom=0.6500000000000001 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
+
Von der kgl. Regierung von Mittelfranken wurde der laut Signalement 6 Fuß, 1 Zoll und 5 Linien (1,79 m) große Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 21. Juli 1860 bei Zahlung einer Stempelgebühr von 6 Gulden, 15 Kreuzern und 2 Pfennigen befreit, da er nach § 63 Nr. 2 des Gesetzes über die Ergänzung des stehenden Heeres vom 15. August 1828 einen Ersatzmann stellte.<ref>Gesetz, die Ergänzung des stehenden Heeres betreffend; Gesetzblatt für das Königreich Bayern vom 27. August 1828, S. 102, § 63 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345291?page=55 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref>
    
1864 bestand Leonhard Gran die Prüfung für das Maurergewerbe bei der k. Regierung von Mittelfranken. Das von der kgl. Kreisbaubehörde in Ansbach am 31. August 1864 ausgestellte Prüfungszeugnis – Unterschriften Forthuber, Jacobi, Reizamer und Foltz –  wies die Durchschnittsnote 2,62 auf, als Hauptnote wurde ihm die II - also „sehr gut“ - zuerkannt. Damit war er zur selbständigen Ausübung des Maurergewerbes legitimiert.
 
1864 bestand Leonhard Gran die Prüfung für das Maurergewerbe bei der k. Regierung von Mittelfranken. Das von der kgl. Kreisbaubehörde in Ansbach am 31. August 1864 ausgestellte Prüfungszeugnis – Unterschriften Forthuber, Jacobi, Reizamer und Foltz –  wies die Durchschnittsnote 2,62 auf, als Hauptnote wurde ihm die II - also „sehr gut“ - zuerkannt. Damit war er zur selbständigen Ausübung des Maurergewerbes legitimiert.
22.355

Bearbeitungen

Navigationsmenü