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Die '''Metallspende''' diente im [[1. Weltkrieg]] und im [[2. Weltkrieg]] als „[[Wikipedia:Metallspende des deutschen Volkes|Metallspende des deutschen Volkes]]“ dazu, Zugriff auf kriegswichtige Metalle zu erhalten und die für eine Kriegsführung auf lange Dauer notwendige Metallreserve zu schaffen. Eine der Aktionen der Metallspende im 2. Weltkrieg betraf die im Besitz der öffentlichen Hand sowie die im kirchlichen und staatlichen Eigentum befindlichen Denkmäler bzw. Denkmalsteile aus Kupfer, Zinn, Nickel, Blei oder aus Legierungen dieser Metalle. In Fürth wurden im Rahmen dieser Aktion die Teile aus Bronze von 14 Denkmälern abgenommen und abgeliefert, manche Denkmäler sind in der Folge ganz verschwunden, von anderen sind noch Teile vorhanden.
 
Die '''Metallspende''' diente im [[1. Weltkrieg]] und im [[2. Weltkrieg]] als „[[Wikipedia:Metallspende des deutschen Volkes|Metallspende des deutschen Volkes]]“ dazu, Zugriff auf kriegswichtige Metalle zu erhalten und die für eine Kriegsführung auf lange Dauer notwendige Metallreserve zu schaffen. Eine der Aktionen der Metallspende im 2. Weltkrieg betraf die im Besitz der öffentlichen Hand sowie die im kirchlichen und staatlichen Eigentum befindlichen Denkmäler bzw. Denkmalsteile aus Kupfer, Zinn, Nickel, Blei oder aus Legierungen dieser Metalle. In Fürth wurden im Rahmen dieser Aktion die Teile aus Bronze von 14 Denkmälern abgenommen und abgeliefert, manche Denkmäler sind in der Folge ganz verschwunden, von anderen sind noch Teile vorhanden.
=Aktionen der Metallspende des deutschen Volkes im [[2. Weltkrieg]]=
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[[Datei:AGr.3 37 00022.jpg|thumb|right|Akte über die Metallspende von Fürther Denkmälern]]
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Wie schon im 1. Weltkrieg gab es auch im 2. Weltkrieg verschiedene Aktionen der Metallspende, um den Nachschub von für die Kriegsführung wichtigen Metallen zu sichern. Als Beispiele seien die Aktionen angeführt, die in der diesem Beitrag zugrunde liegenden Akte des Stadtarchivs Fürth, AGr. 3/37, erwähnt sind (dieser Akte sind auch die nicht extra angeführten Zitate entnommen):
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* die Metallsammlung im Bereich der Behörden, [[1940]], bei der die dort befindlichen Gebrauchs- und Ausstattungsgegenstände aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen erfasst wurden <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, M.E. vom 11. April 1940</ref>,
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=Aktionen der "Metallspende des deutschen Volkes" im [[2. Weltkrieg]]=
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[[Datei:AGr.3 37 00022.jpg|thumb|right|Akte über die sogenannte "Metallspende" von Fürther Denkmälern]]
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Wie schon im 1. Weltkrieg gab es auch im 2. Weltkrieg verschiedene Aktionen der sogenannten "Metallspende", um den Nachschub von für die Kriegsführung wichtigen Metallen zu sichern. Als Beispiele seien die Aktionen angeführt, die in der diesem Beitrag zugrunde liegenden Akte des Stadtarchivs Fürth, AGr. 3/37, erwähnt sind (dieser Akte sind auch die nicht extra angeführten Zitate entnommen):
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* die Sammlung der Messingspitzen der alten Fahnen der Krieger- und Veteranenvereine [[1940]] <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aufruf des Reichskriegerführers vom 19. Oktober 1942 </ref>,
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* die Metallsammlung im Bereich der Behörden von [[1940]], bei der die dort befindlichen Gebrauchs- und Ausstattungsgegenstände aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen erfasst wurden<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, M.E. vom 11. April 1940</ref>,
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* der Ausbau und Ersatz von Gebäudeteilen aus Kupfer, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942</ref>,
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* die Sammlung der Messingspitzen der alten Fahnen der Krieger- und Veteranenvereine [[1940]]<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Aufruf des Reichskriegerführers vom 19. Oktober 1942 </ref>,
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* die Abnahme von Glocken, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth [[1941]] / [[1942]] <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942</ref>; dazu berichten [[Paul Rieß]] am 31. Dezember 1941: ''„Broncesammlung. Die [[Rathaus|Rathausglocken]] wurden gestern abgenommen und verschiedene kleine Glocken.“'' <ref>Rieß-Chronik 1941, S. 117</ref> und über die Abnahme der Glocken der [[Kirche St. Michael]] am 12./13. Februar 1942 z. B. ein Zeitungsartikel <ref>FN Fr. 30. Juni 1967: „Odyssee einer Glocke“</ref>.
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* der Ausbau und Ersatz von Gebäudeteilen aus Kupfer, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942</ref>,
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* die Abnahme von Glocken, in Fürth durch die Kreishandwerkerschaft Fürth [[1941]]/[[1942]]<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 17./30. Juni 1942</ref>; dazu berichten [[Paul Rieß]] am 31. Dezember 1941: ''„Broncesammlung. Die [[Rathaus|Rathausglocken]] wurden gestern abgenommen und verschiedene kleine Glocken.“''<ref>Rieß-Chronik 1941, S. 117</ref> und über die Abnahme der Glocken der [[Kirche St. Michael]] am 12./13. Februar 1942 z. B. ein Zeitungsartikel<ref>FN Fr. 30. Juni 1967: „Odyssee einer Glocke“</ref>.
 
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=Die Metallspende von Fürther Denkmälern im 2. Weltkrieg=
 
=Die Metallspende von Fürther Denkmälern im 2. Weltkrieg=
'''Anmerkung:''' Im Titel der Akte und in den enthaltenen Vorgängen wird die Bezeichnung "Denkmäler" (bzw. "Denkmal") meist auch dann verwendet, wenn nur die Teile aus Bronze der Denkmäler gemeint sind. Der leichteren Lesbarkeit wegen soll dies im Folgenden im Allgemeinen beibehalten werden.  
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'''Anmerkung:''' Im Titel der Akte und in den enthaltenen Vorgängen wird die Bezeichnung "Denkmäler" (bzw. "Denkmal") meist auch dann verwendet, wenn nur die Teile aus Bronze der Denkmäler gemeint sind. Der leichteren Lesbarkeit wegen soll dies im Folgenden im Allgemeinen beibehalten werden.
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==Erfassung und Bewertung der Denkmäler==
 
==Erfassung und Bewertung der Denkmäler==
Aufgrund der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. März [[1940]] über die Erfassung von Nichteisenmetallen im Rahmen der Metallspende des deutschen Volkes ordnete das Bayerische Staatsministeriums des Inneren am 11. April 1940 die Erfassung und die Begutachtung des künstlerischen Wertes der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen an; nachfolgend am 16. April 1940 das Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Ausweitung auf die Denkmäler im staatlichen oder kirchlichen Eigentum.
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Aufgrund der Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 15. März [[1940]] über die Erfassung von Nichteisenmetallen im Rahmen der "Metallspende des deutschen Volkes" ordnete das Bayerische Staatsministeriums des Inneren am 11. April 1940 die Erfassung und die Begutachtung des künstlerischen Wertes der in öffentlicher Hand befindlichen Denkmäler aus Kupfer, Zinn, Nickel und Blei und deren Legierungen an; nachfolgend am 16. April 1940 das Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Ausweitung auf die Denkmäler im staatlichen oder kirchlichen Eigentum.
 
   
 
   
Die Ablieferung der Denkmäler an die Metallspende des deutschen Volkes sollte auf Wunsch des Führers durch die Gemeinden selbst erfolgen, deswegen wurde der Vorsitzende des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes der [[NSDAP]], Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, beauftragt, die Ablieferung zu leiten. Das Verfahren wurde genau vorgegeben und immer wieder präzisiert; beteiligt waren für Bayern Staats- und Bezirksregierung, der Deutsche Gemeindetag, die Reichsstelle für Metalle in Berlin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und die NSDAP. Demnach hatte zuerst der Gemeindeleiter die in seinem Bereich vorhandenen Denkmäler zu ermitteln und die Frage der Ablieferung oder Erhaltung der einzelnen Denkmäler unter beratender Mitwirkung von örtlichen Fachleuten der Kunst, der Kunstwissenschaft und der Heimatpflege insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Denkmal aus künstlerischen, politischen, geschichtlichen oder heimatlichen Gründen von Wert ist: ''„Es gilt, künstlerisch Wertvolles vom Alltäglichen und Überflüssigen zu unterscheiden.“'' Die Gauleitung Franken der NSDAP wies extra auf die Einbeziehung ihrer Kreisleiter bei der Erfassung und Bewertung hin, in Fürth war [[Hans Sandreuter]] der Kreisbeauftragte für Altmaterialerfassung.
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Die Ablieferung der Denkmäler an die "Metallspende des deutschen Volkes" sollte auf Wunsch des "Führers" durch die Gemeinden selbst erfolgen, deswegen wurde der Vorsitzende des Deutschen Gemeindetages und Leiter des Hauptamtes der [[NSDAP]], Reichsleiter Oberbürgermeister Fiehler, beauftragt, die Ablieferung zu leiten. Das Verfahren wurde genau vorgegeben und immer wieder präzisiert; beteiligt waren für Bayern Staats- und Bezirksregierung, der Deutsche Gemeindetag, die Reichsstelle für Metalle in Berlin, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und die NSDAP. Demnach hatte zuerst der Gemeindeleiter die in seinem Bereich vorhandenen Denkmäler zu ermitteln und die Frage der Ablieferung oder Erhaltung der einzelnen Denkmäler unter beratender Mitwirkung von örtlichen Fachleuten der Kunst, der Kunstwissenschaft und der Heimatpflege insbesondere unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob das Denkmal aus künstlerischen, politischen, geschichtlichen oder heimatlichen Gründen von Wert ist: ''„Es gilt, künstlerisch Wertvolles vom Alltäglichen und Überflüssigen zu unterscheiden.“'' Die Gauleitung Franken der NSDAP wies extra auf die Einbeziehung ihrer Kreisleiter bei der Erfassung und Bewertung hin, in Fürth war [[Hans Sandreuter]] der Kreisbeauftragte für Altmaterialerfassung.
    
Für die Stadt Fürth erstellte daraufhin das Hochbauamt die geforderten Verzeichnisse samt Stellungnahme des Oberbürgermeisters über die Zuführung zur Metallspende:
 
Für die Stadt Fürth erstellte daraufhin das Hochbauamt die geforderten Verzeichnisse samt Stellungnahme des Oberbürgermeisters über die Zuführung zur Metallspende:
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Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1, 10 = zweifelhaft; 2, 4, 6, 8, 13 = befürworten; 3, 5, 7, 9, 11, 12 = ablehnen
 
Handschriftliche Markierung der Bewertung über die Zuführung zur Metallspende: 1, 10 = zweifelhaft; 2, 4, 6, 8, 13 = befürworten; 3, 5, 7, 9, 11, 12 = ablehnen
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Anmerkung zu Nr. 4 [[König-Ludwig-Brunnen]]: Der Brunnen mit dem Relief war im Juli [[1938]] abgebaut worden – offiziell zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Ecke [[Moststraße]] / [[Königstraße]], tatsächlich wohl vor allem wegen des jüdischen Hintergrunds - und die Teile waren im Bauhof eingelagert worden. Das Brunnenbecken war im Oktober 1938 ein Stück versetzt wieder aufgestellt worden.
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Anmerkung zu Nr. 4 [[König-Ludwig-Brunnen]]: Der Brunnen mit dem Relief war im Juli [[1938]] abgebaut worden – offiziell zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Ecke [[Moststraße]]/[[Königstraße]], tatsächlich wohl vor allem wegen des jüdischen Hintergrunds und die Teile waren im Bauhof eingelagert worden. Das Brunnenbecken war im Oktober 1938 ein Stück versetzt wieder aufgestellt worden.
    
'''Verzeichnis der im kirchlichen Eigentum befindlichen Denkmäler aus Metall in der Stadt Fürth i. Bay. vom [[31. Mai]] [[1940]]:'''
 
'''Verzeichnis der im kirchlichen Eigentum befindlichen Denkmäler aus Metall in der Stadt Fürth i. Bay. vom [[31. Mai]] [[1940]]:'''
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[[Datei:AGr.3 37 00028.jpg|thumb|right|Stellungnahme des Oberbürgermeisters 1940, Seite 4]]
 
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Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten. <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
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Die Verzeichnisse samt Stellungnahmen gingen Anfang Juni 1940 über die Regierung von Oberfranken und Mittelfranken an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in München und schon am 13. Juli 1940 fand eine Besichtigungsfahrt zu den Fürther Denkmälern durch das Landesamt in Begleitung eines Vertreters der Stadt statt. Auch wurde für jedes Denkmal vom Hochbauamt der mittlerweile vorgeschriebene Meldebogen mit Foto erstellt und weitergeleitet. Außerdem sollte durch öffentlichen Anschlag auf den Friedhöfen den Grabeigentümern mitgeteilt werden, dass die Gemeinde gewillt sei, entsprechende Denkmäler auf Gemeindekosten zu entfernen; dasselbe Verfahren wurde auch für Grabmäler in privaten Gärten und Höfen vorgeschlagen. Außer dem Vermerk, das Bestattungsamt solle vor einem entsprechenden Anschlag erst feststellen, ob und welche Grabdenkmäler fraglicher Art im Städtischen Friedhof vorhanden seien, findet sich darüber nichts Weiteres in den Akten.<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37: Vermerk vom 27. August 1940</ref>
    
[[Datei:AGr.3 37 00029.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1]]
 
[[Datei:AGr.3 37 00029.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 1]]
 
[[Datei:AGr.3 37 00033.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
 
[[Datei:AGr.3 37 00033.jpg|thumb|right|Gutachten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege 1940, Seite 5]]
Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde -, sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
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Am 25. Dezember 1940 erreichten die Empfehlungen des Landesamts für Denkmalpflege die Stadt, sie wichen teilweise von den Einstufungen des Oberbürgermeisters ab. Zusammenfassend wurde dort festgestellt: ''„Die Stadt Fürth ist eine ‚kunstarme‘ Stadt. Sie hat sich aber seit 50 Jahren reichlich Mühe gegeben, dies nachzuholen. Gerade der Schmuck an Bronzedenkmälern ist eine erfreuliche Leistung. In einzelnen Fällen sind sogar künstlerische Höhepunkte da. Immer hat man sich um tüchtige Künstler umgetan. Aus diesem Grunde sollte Fürth in der Angabe von solchen Kunstwerken sehr vorsichtig und überlegt vorgehen.“'' Dementsprechend schloss sich die Stadt nun dem Gutachten des Landesamtes an, sodass nun die Abgabe der Figuren der [[Hopfenpflückerinbrunnen|Hopfenpflückerin]] und des Putto (so korrigierte das Amt die städtische Schreibweise) vom Brunnen des [[Nathanstift]]s abgelehnt, dafür die des Läufers am Start vom [[Hans-Lohnert-Sportplatz]] befürwortet wurde. Anderer Auffassung war die Stadt beim [[Kriegerdenkmal von 1870/71]] am [[Hallplatz]]: Die Empfehlung des Landesamts der Entfernung als ''„grob naturalistische Darstellung ohne künstlerischen Wert“'' ließ der Oberbürgermeister in der diesbezüglichen Entschließung vom [[21. Januar]] [[1941]] nicht gelten: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] bleibt erhalten. Die Entfernung würde von der Bevölkerung, besonders in Kriegsvereinskreisen, aus historischen Gründen bedauert werden.“'' Als sich der Deutsche Gemeindetag dem Wunsch des Landesamtes anschloss<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 4. August 1941</ref>, vertrat die Stadt weiterhin ihren Standpunkt: ''„Das [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Hier ist nicht so sehr der künstlerische Wert des Denkmals in den Vordergrund zu schieben, sondern vielmehr darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich um ein Mahnmal handelt, das aus ethischen Gründen solange erhalten bleiben muß, bis ein entsprechender Ersatz nachweisbar ist. Die Bevölkerung würde gerade in der Jetztzeit kein Verständnis für eine Entfernung aufbringen.“'' <ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/37, Schreiben vom 13. August 1941</ref> Bei der Relieftafel zur Erinnerung an [[Georg Friedrich Eckart]] ([[Eckarttafel]]) ging die Stadt, die die Ablieferung befürwortet hatte, nicht auf die Begutachtung des Landesamtes ein – es hatte die Entfernung nur empfohlen, falls eine künstlerisch wertvollere Tafel angebracht würde , sondern entschied weiterhin „Wird der Metallspende zugeführt“.
    
==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
 
==Abnahme, Einlagerung und Ablieferung der Denkmäler/Denkmalteile==
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Das Hochbauamt meldete den Beginn der Abnahmearbeiten durch diese Handwerker für den 1. Juli 1942 und das für den Transport zuständige Tiefbauamt am 16. Juli 1942 die Einlagerung: ''„Die unter 1 bis 9 aufgeführten Denkmäler sowie die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] wurden zum Bauhof gebracht u. eingelagert“'', dazu lieferte es eine Gewichtsaufstellung der abgenommenen Bronzeteile an Hand von 11 Waagscheinen. Das Hochbauamt bezifferte bei einem Gesamtgewicht der Teile von 2005 kg den Metallwert nach dem aktuellen Tagespreis auf 1278,20 RM, was aber bedeutungslos war, denn in der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] heißt es dazu: ''„Die Reichsstelle für Metalle … trägt die Kosten für die Abnahme und den Transport der Denkmäler bis zur Hütte … Dagegen wird eine besondere Entschädigung nicht gezahlt, da angenommen wird, daß die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten diese Opfer auch ohne eine solche Entschädigung zu bringen bereit sein werden. Auch die Herrichtung des Denkmalsplatzes nach der Abnahme, gegebenenfalls Beseitigung auch der nicht ablieferungspflichtigen Teile des Denkmals und die Schaffung eines baupolizeilich befriedigenden Zustandes in der Umgebung des Denkmals bleibt ihre Aufgabe … Ich erwarte, daß die Gemeinden (GV) das Opfer, das die Kriegslage von ihnen durch die Ablieferung der Denkmäler fordert, uneingeschränkt und fristgerecht bringen und damit auch auf diesem Gebiet dazu beitragen, den Endsieg sicherzustellen.“''
 
Das Hochbauamt meldete den Beginn der Abnahmearbeiten durch diese Handwerker für den 1. Juli 1942 und das für den Transport zuständige Tiefbauamt am 16. Juli 1942 die Einlagerung: ''„Die unter 1 bis 9 aufgeführten Denkmäler sowie die Gedenktafel an König [[Gustav Adolf]] wurden zum Bauhof gebracht u. eingelagert“'', dazu lieferte es eine Gewichtsaufstellung der abgenommenen Bronzeteile an Hand von 11 Waagscheinen. Das Hochbauamt bezifferte bei einem Gesamtgewicht der Teile von 2005 kg den Metallwert nach dem aktuellen Tagespreis auf 1278,20 RM, was aber bedeutungslos war, denn in der Anweisung vom [[3. Mai]] [[1942]] heißt es dazu: ''„Die Reichsstelle für Metalle … trägt die Kosten für die Abnahme und den Transport der Denkmäler bis zur Hütte … Dagegen wird eine besondere Entschädigung nicht gezahlt, da angenommen wird, daß die Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten diese Opfer auch ohne eine solche Entschädigung zu bringen bereit sein werden. Auch die Herrichtung des Denkmalsplatzes nach der Abnahme, gegebenenfalls Beseitigung auch der nicht ablieferungspflichtigen Teile des Denkmals und die Schaffung eines baupolizeilich befriedigenden Zustandes in der Umgebung des Denkmals bleibt ihre Aufgabe … Ich erwarte, daß die Gemeinden (GV) das Opfer, das die Kriegslage von ihnen durch die Ablieferung der Denkmäler fordert, uneingeschränkt und fristgerecht bringen und damit auch auf diesem Gebiet dazu beitragen, den Endsieg sicherzustellen.“''
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[[Paul Rieß]] verzeichnet handschriftlich in seiner Chronik: ''„Dienstag, 14. Juli 1942, Bronzeguß-Ablieferung. Gestern'' [also am 13. Juli 1942] ''wurde auch die schöne lebensgroße Figur: einen mit der Fahne in der Hand, vorstürmenden bayerischen Jäger darstellend, von dem [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz abgenommen. Nachdem die auf der vorhergehenden Seite 69a erwähnten Denkmäler schon vorige Woche zur Ablieferung kamen.“'' <ref>Rieß-Chronik 1942, S. 70</ref> Ausdrücklich steht auch in seiner Aufzählung auf dieser Seite 69a am Schluss: ''„Ferner die Gedenktafel [[Gustav Adolf]]s an der Aufgangstreppe zur [[Kirche St. Michael|Michaelskirche]] (1932).“'' Fälschlich aufgeführt ist hier aber das Bronzerelief von der [[Pfeifferbank]] <ref>Rieß-Chronik 1942, S. 69 a, Samstag, 11. Juli 1942</ref>, das ja bereits gut 2 Monate vorher bei der Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] abgeliefert worden war.
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[[Paul Rieß]] verzeichnet handschriftlich in seiner Chronik: ''„Dienstag, 14. Juli 1942, Bronzeguß-Ablieferung. Gestern'' [also am 13. Juli 1942] ''wurde auch die schöne lebensgroße Figur: einen mit der Fahne in der Hand, vorstürmenden bayerischen Jäger darstellend, von dem [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmal 1870/71]] am Hallplatz abgenommen. Nachdem die auf der vorhergehenden Seite 69a erwähnten Denkmäler schon vorige Woche zur Ablieferung kamen.“'' <ref>Rieß-Chronik 1942, S. 70</ref> Ausdrücklich steht auch in seiner Aufzählung auf dieser Seite 69a am Schluss: ''„Ferner die Gedenktafel [[Gustav Adolf]]s an der Aufgangstreppe zur [[Kirche St. Michael|Michaelskirche]] (1932).“'' Fälschlich aufgeführt ist hier aber das Bronzerelief von der [[Pfeifferbank]]<ref>Rieß-Chronik 1942, S. 69 a, Samstag, 11. Juli 1942</ref>, das ja bereits gut 2 Monate vorher bei der Altmaterial-Großhandlung [[Adam Schoder & Söhne]] abgeliefert worden war.
    
Nichts findet sich in den Akten über zeitnahe Anordnungen zur Beseitigung der meist steinernen Reste dieser Denkmäler, lediglich in der Entschließung des Oberbürgermeisters hieß es ursprünglich: ''„Bei Abnahme des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals 1870/71]] am Hallplatz ist auch der Steinsockel mit zu entfernen“''; dies wurde dann aber durchgestrichen und durch den Satz ersetzt: ''„Von einer Abformung des einen oder anderen Denkmals wird mangels geeigneter Fachkräfte abgesehen.“''
 
Nichts findet sich in den Akten über zeitnahe Anordnungen zur Beseitigung der meist steinernen Reste dieser Denkmäler, lediglich in der Entschließung des Oberbürgermeisters hieß es ursprünglich: ''„Bei Abnahme des [[Kriegerdenkmal von 1870/71|Kriegerdenkmals 1870/71]] am Hallplatz ist auch der Steinsockel mit zu entfernen“''; dies wurde dann aber durchgestrichen und durch den Satz ersetzt: ''„Von einer Abformung des einen oder anderen Denkmals wird mangels geeigneter Fachkräfte abgesehen.“''
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