Stadterhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.
 
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Mit dem verleihen des '''Stadtrecht''' durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich selbst zu verwalten.
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'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
  
 
'''Siehe''' auch:
 
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* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
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* [[Magistrat]]
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* [[Stadtrat]]
 
* [[Markterhebung]]
 
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[[Kategorie: Geschichte]]
 
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Version vom 25. Oktober 2008, 20:33 Uhr

Die Stadterhebung des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen:

  • Zum Donnerstag, den 22. September 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
  • Zum Jahre 1818, zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Verwaltung.

Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.

Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich selbst zu verwalten.

Zu allgemeiner Thematik rund um das Stadtrecht sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.

Siehe auch: