Veit Matthäus Zink

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Veit Matthäus Zink, auch Zinck, war ein Maurermeister in Burgfarrnbach.[1]Der Fürther Maurermeister Johann Georg Zink war sein Sohn.[2]

Scheidung von seiner vierten Ehefrau

Seine vierte Ehefrau Margaretha Kunigunda, geborene Buchnerin, verwitwete Kraußin (geb. 1753), seit 1803 verheiratet mit Zink, ließ sich 1806 von ihm scheiden.

Dazu holte sie über ihren Gesundheitszustand ein medizinisches Gutachten vom 26. Juli 1806 des Dr. Johann Georg [Friedrich] Fleischmann (1743 - 28.05.1810)[3], Stadt- und Kreis-Physikus in Erlangen[4], Vater des Erlanger Mediziners Gottfried Fleischmann, ein. Dr. Fleischmann attestierte ihr, dass ihre Leiden unaufhaltbar seien, „wenn sich diese Leute nicht durch ein friedliches Leben verstehen lernen, oder durch eine Trennung auseinander gehen.“

Mit dem Gutachten ging die Zinkin am 14. August 1806 zum Richter Buff, beklagte ihr unerträgliches Eheleben, dass sie über den beständigen Verdruss noch das Leben einbüßen müsse, und verlangte, „daß ihr Mann angehalten werde, ordentlich mit ihr zu haußen oder daß sie von demselben geschieden und ihr Mann zur Herausgabe ihres Eingebrachten angehalten werden möge.“ Der Beklagte Matthäus Zink bestätigte, „daß seine Ehefrau durch Blähungen beschwert seye. […] Über sein Betrag könne aber sein Eheweib sich keineswegs mit Recht beschweren. Im Gegentheil habe er […] die gerechtesten Ursachen.“ Seine Stieftochter habe seinem Haushalt vieles entwendet, seine Frau aber, anstatt dem zu wehren, unterstützte ihre Tochter noch. So fand der ein Stück Tuch, ungefähr 5 Ellen lang, im Stall, was ihm seine Frau entwenden wollte. Auch vermisse er Kleider seiner beiden vorhergehenden Ehefrauen. Indessen, da die Stieftochter nunmehr verdingt sei, wäre er bereit, mit seiner Frau ordentlich zusammenzuleben. Wenn diese aber auf die Scheidung bestehe, so würde er sich diese auf seines Weibs Kosten gefallen lassen. Von Amts wegen versuchte Buff eine Versöhnung zu befördern, allerdings beharrte die Zinkin nach wie vor auf die Scheidung. Beide Parteien wurden schließlich vom Richter an den Pfarrer zum geistlichen Zuspruch verwiesen.

Am 21. August fand der nächste Termin beim Richter Buff statt, bei dem Margaretha Kunigunda Zink mit ihrem Beistand, dem Schwager Paulus Krauß aus Eltersdorf und dem Burgfarrnbacher Einwohner Johann Arnodt, erschien. Sie gab an, „daß sie mit ihrem Mann nicht ferner haußen könne, auch der von dem Herrn Pfarrer versuchte geistliche Zuspruch nichts verfange [, …] sie sich um nur aus der Sache zu kommen, gefallen lassen wolle, die Scheidungskosten zu tragen.“

Schließlich wurde am 27. August die Übereinkunft der Vermögensteilung protokolliert. Dazu erschienen vor dem Richter Buff die Zinkin mit ihrem „Geschwisterkindvetter“ Johann Konrad Buchner, Schuhmachermeister zu Tuchenbach, der Zink und der Vormund der Kinder 2. Zinkischer Ehe, Matthäus Rottner zu Untermichelbach. Nach Aufrechnung der gegenseitigen Ansprüche hatte Matthäus Zink nach dem Abzug seiner Frau mit Zahlungsziel auf künftiges Lichtmess (2. Februar 1807) 82 Gulden 39 ½ Kreuzer zu bezahlen. Wie üblich wurde das Protokoll von allen Anwesenden unterschrieben, dabei - wie immer - drei Kreuze mit der Buff’schen Anmerkung: „Handzeichen der Zinckin welche Schreibens unerfahren ist“.[1]

[...]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Archiv der Grafen Pückler-Limpurg: „Acta in Klag Sache Margretha Kunigunda Zinckin contra ihren Ehemann, dem Maurermeister Veith Mattäus Zinck zu Burgfarrnbach über verlangte Ehescheidung d. a. 1806 ”; StadtAFÜ Sign.-Nr. PLA 502
  2. Akte „Das Meisterwerdungs-Gesuch des Maurer Gesellen Johann Georg Zinck aus Oberfarnbach”, 1805; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/Z 5
  3. Verzeichnis der Erlanger Promotionen 1743 - 1885; biographisches Archiv, Microfiche-Ed. München 1982 - 1985
  4. “Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth. Im Verlag der beiden Waisenhäuser zu Ansbach und Bayreuth - 1801“, S. 237 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek