Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. | Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. |