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'''Alexander Christof Ludwig Friedrich Karl Christian von Reitzenstein-Hartungs''' (geb. [[1797]], gest. [[20. Dezember]] [[1890]]) wurde am [[11. März]] [[1830]] zum Bayer. [[Zollbeamter]] (= Halloberbeamter und Kammerherr) in Fürth ernannt. Er war Oberst kgl. Landwehrinfanterieregiments in Fürth und wurde [[1834]] zum [[Ehrenbürger]] der Stadt Fürth ernannt.  
 
'''Alexander Christof Ludwig Friedrich Karl Christian von Reitzenstein-Hartungs''' (geb. [[1797]], gest. [[20. Dezember]] [[1890]]) wurde am [[11. März]] [[1830]] zum Bayer. [[Zollbeamter]] (= Halloberbeamter und Kammerherr) in Fürth ernannt. Er war Oberst kgl. Landwehrinfanterieregiments in Fürth und wurde [[1834]] zum [[Ehrenbürger]] der Stadt Fürth ernannt.  
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Bei seiner Verabschiedung aus Fürth erhielt von Reitzenstein-Hartungs für seine Verdienste als Oberst des kgl. Landwehrinfanterieregiments in Fürth von der Stadt Fürth am [[17. März]] [[1834]] das Ehrenbürgerrecht verliehen<ref>Dr. Fronmüller sen.: Chronik der Stadt Fürth, 2. verbesserte Auflage 1887 Fürth, S. 256</ref>. Initiiert wurde die [[Ehrenbürger]]würde durch ein Schreiben der Oberoffiziere des könglichen Landwehrinfanterieregiemtens in Fürth (mit Unterschriften von Oberst-Leutnant Eckhardt, Major Humbser, Hauptmann Billing, Leutnant Farnbacher, Leutnant Reißig, Leutnant Löhe und Hauptmann Gebhardt) am [[12. März]] [[1834]] an den [[Magistrat]] der Stadt Fürth. Geehrt werden sollte der "Obrist des Regiments", königlich bay. Kammerherr und Halloberbeamter in Fürth und Ritter des königlich preußischen St. Johanniter-Ordens. Reizenstein-Hartungs sei am [[9. April]] [[1831]] an die Spitze des Fürther Landwehr-Regiments gestellt worden, zur musterhaften Haltung und Erhaltung des königlichen Hauses und des Staates. Unter seiner Führung sind "die stürmischen Tage, die teils in Norden und Süden Europas, teils auch da und dort in Deutschland erlebt wurden, in voller Ruhe überstanden worden"<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 126</ref>. Gemeint sind offensichtlich die Folgen der sog. [https://de.wikipedia.org/wiki/Julirevolution_von_1830 Juli-Revolution] von [[1830]] in Frankreich, die sich auch in deutschen Städten auswirkte. Nach Dafürhalten der Unterzeichner, sei "die Verleihung des Ehrenbürgerrechts die schönste Belohnung für einen Mann, der sich Verdienste um den Staat und um die Gemeinde erworben hat".  
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Bei seiner Verabschiedung aus Fürth erhielt von Reitzenstein-Hartungs für seine Verdienste als Oberst des kgl. Landwehrinfanterieregiments in Fürth von der Stadt Fürth am [[17. März]] [[1834]] das Ehrenbürgerrecht verliehen.<ref>Dr. Fronmüller sen.: Chronik der Stadt Fürth, 2. verbesserte Auflage 1887 Fürth, S. 256</ref> Initiiert wurde die [[Ehrenbürger]]würde durch ein Schreiben der Oberoffiziere des könglichen Landwehrinfanterieregiemtens in Fürth (mit Unterschriften von Oberst-Leutnant Eckhardt, Major Humbser, Hauptmann Billing, Leutnant Farnbacher, Leutnant Reißig, Leutnant Löhe und Hauptmann Gebhardt) am [[12. März]] [[1834]] an den [[Magistrat]] der Stadt Fürth. Geehrt werden sollte der "Obrist des Regiments", königlich bay. Kammerherr und Halloberbeamter in Fürth und Ritter des königlich preußischen St. Johanniter-Ordens. Reizenstein-Hartungs sei am [[9. April]] [[1831]] an die Spitze des Fürther Landwehr-Regiments gestellt worden, zur musterhaften Haltung und Erhaltung des königlichen Hauses und des Staates. Unter seiner Führung sind "die stürmischen Tage, die teils in Norden und Süden Europas, teils auch da und dort in Deutschland erlebt wurden, in voller Ruhe überstanden worden".<ref>Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: [[Fürther Heimatblätter]] 1959, Nr. 7, S. 126</ref> Gemeint sind offensichtlich die Folgen der sog. [https://de.wikipedia.org/wiki/Julirevolution_von_1830 Juli-Revolution] von [[1830]] in Frankreich, die sich auch in deutschen Städten auswirkte. Nach Dafürhalten der Unterzeichner, sei "die Verleihung des Ehrenbürgerrechts die schönste Belohnung für einen Mann, der sich Verdienste um den Staat und um die Gemeinde erworben hat".  
    
Am [[17. März]] [[1818]] beschloss der [[Magistrat]] Baron von Reitzenstein-Hartungs das [[Ehrenbürger]]recht zu erteilen. Als Grund nannte der [[Magistrat]]:  
 
Am [[17. März]] [[1818]] beschloss der [[Magistrat]] Baron von Reitzenstein-Hartungs das [[Ehrenbürger]]recht zu erteilen. Als Grund nannte der [[Magistrat]]:  
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