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:''In Ansehung der Obergerichtsbarkeit steht Fürth, so wie das dazu gehörige Amt nebst dem besondern Zoll- und Geleitsrechte, unter dem marggräflich anspachischen Hofe, welcher alle diese Rechte in einem eigenen herrschaftlichen Gebäude verwalten läßt, und hinter demselben zur allgemeinen Sicherheit in einer Caserne ein militärisches Commando unterhält. Doch sind nicht alle Einwohner von Fürth unmittelbare anspachische Unterthanen; vielmehr besteht ein großer Theil derselben aus nürnbergischen, bambergischen und andern fremden Unterthanen oder sogenannten Hintersassen. In Kirchensachen hängt der Flecken von der Reichsstadt Nürnberg ab, welche das Patronatrecht ausübt, und den Zehenten mit der Domprobstey Bamberg theitet. Die Juden sollen hier ihr eigenes Gericht haben.
 
:''In Ansehung der Obergerichtsbarkeit steht Fürth, so wie das dazu gehörige Amt nebst dem besondern Zoll- und Geleitsrechte, unter dem marggräflich anspachischen Hofe, welcher alle diese Rechte in einem eigenen herrschaftlichen Gebäude verwalten läßt, und hinter demselben zur allgemeinen Sicherheit in einer Caserne ein militärisches Commando unterhält. Doch sind nicht alle Einwohner von Fürth unmittelbare anspachische Unterthanen; vielmehr besteht ein großer Theil derselben aus nürnbergischen, bambergischen und andern fremden Unterthanen oder sogenannten Hintersassen. In Kirchensachen hängt der Flecken von der Reichsstadt Nürnberg ab, welche das Patronatrecht ausübt, und den Zehenten mit der Domprobstey Bamberg theitet. Die Juden sollen hier ihr eigenes Gericht haben.
 
:''Freiheiten und Abgaben.
 
:''Freiheiten und Abgaben.
:''Dieser Ort verdankt seinen hohen Wohlstand seiner vorteilhaften Lage, der mangelhaften politischen Verfassung Nürnbergs, und den großen Freiheiten und Vorzügen, welche derselbe unter dem wohlthätigen Schutze des anspachischen Hofes genießt. Wenig berühmte Handels- oder andere Plätze wird es in Europa geben, wo eine so große Handels- und Gewerbsfreiheit in dem Grade Statt findet, als hier. Alles, was der Professionist, vom Vornehmsten bis zum Geringsten, an öffentlichen Lasten und Abgaben das ganze Jahr über zu entrichten hat, beträgt ungefähr 36 bis 45 Kreuzer leichtes Geld, oder 8 bis 9 Groschen Conventionsgeld. Besitzt derselbe ein eigenes Haus, so zahlt er davon nicht mehr als 3 Gulden leichtes Geld oder 1 Rthlr. 16 Gr. Conventionsgeld an die Herrschaft, unerachtet die Häuser in diesem offenen Flecken, der großen Volksmenge wegen, durchgängig sehr hoch im Werthe stehen, und gemeinglich zwischen drei bis zwölftausend Gulden gelten. [...]. Diese Gelder werden bloß zu Bestreitung der Kosten für die Unterhaltung öffentlicher zur Gemeinde gehörige Gebäude, Brücken, Stege, Steinpflaster u. s. w. angewendet. Dieses sind alle Abgaben, sowohl für den Mann, welcher nur Tausend, als für den, welcher Hunderttausende im Vermögen hat. Trägt er diese regelmäßig ab, so ist es ihm erlaubt, Handlung und Gewerbe zu treiben, wie und in welchem Umfange er will und kann; und wenn er tausend und mehr Centner Zucker, Kaffee und alle Arten von Material- und Farbewaaren, oder mehr als Eintausend Eimer Wein auf Ein Mahl kommen lässet, so hat er für alles dieses keinen Heller weiter zu entrichten.<ref>Johann Christian Herrmann: ''"Allgemeiner Contorist welcher von allen und jeden Gegenständen der Handlung aller in und außer Europa belegenen Handelsplätze die neuesten und zuverlässigsten Nachrichten ertheilet [...]. Zweiter Theil von C bis Königsberg."'', Leipzig 1789, S. 341 ff - [https://books.google.de/books?id=_Z1aAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref>
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:''Dieser Ort verdankt seinen hohen Wohlstand seiner vorteilhaften Lage, der mangelhaften politischen Verfassung Nürnbergs, und den großen Freiheiten und Vorzügen, welche derselbe unter dem wohlthätigen Schutze des anspachischen Hofes genießt. Wenig berühmte Handels- oder andere Plätze wird es in Europa geben, wo eine so große Handels- und Gewerbsfreiheit in dem Grade Statt findet, als hier. Alles, was der Professionist, vom Vornehmsten bis zum Geringsten, an öffentlichen Lasten und Abgaben das ganze Jahr über zu entrichten hat, beträgt ungefähr 36 bis 45 Kreuzer leichtes Geld, oder 8 bis 9 Groschen Conventionsgeld. Besitzt derselbe ein eigenes Haus, so zahlt er davon nicht mehr als 3 Gulden leichtes Geld oder 1 Rthlr. 16 Gr. Conventionsgeld an die Herrschaft, unerachtet die Häuser in diesem offenen Flecken, der großen Volksmenge wegen, durchgängig sehr hoch im Werthe stehen, und gemeinglich zwischen drei bis zwölftausend Gulden gelten. [...]. Diese Gelder werden bloß zu Bestreitung der Kosten für die Unterhaltung öffentlicher zur Gemeinde gehörige Gebäude, Brücken, Stege, Steinpflaster u. s. w. angewendet. Dieses sind alle Abgaben, sowohl für den Mann, welcher nur Tausend, als für den, welcher Hunderttausende im Vermögen hat. Trägt er diese regelmäßig ab, so ist es ihm erlaubt, Handlung und Gewerbe zu treiben, wie und in welchem Umfange er will und kann; und wenn er tausend und mehr Centner Zucker, Kaffee und alle Arten von Material- und Farbewaaren, oder mehr als Eintausend Eimer Wein auf Ein Mahl kommen lässet, so hat er für alles dieses keinen Heller weiter zu entrichten. Nun vergleiche man alle diese Freiheiten und Vorzüge mit der Verfassung des benachbarten Nürnbergs, so wird man leicht einsehen, daß Fürth zu eben der Zeit und in eben dem Maße in Aufnahme gekommen, als diese berühmte Reichs- und Handelsstadt, der ehemahlige Mittelpunct deutscher Industrie, von seinem Flore herabgesunken ist. Die große Last von Abgaben, welche die nürnbergischen Bürger drücken, manche alte und für die jetzigen Zeiten nicht mehr passende Gesetze, welche seine Thätigkeit einschränken; der ausschweifende Lurus, dem es sich unter dem despotischen Joche des Herkommens, oft wider Willen, besonders bei Hochzeiten, Kindtaufen und Beerdigungen unterwerfen muß; wozu noch die unmäßigen Taxen gehören, welche das dortige Kirchenregiment besonders auf die letztern gelegt hat, ferner das sogenannte Ruggericht, (Rügamt) welches seiner Absicht nach ganz gut und löblich wäre, weil es die Erhaltung der gemeinen Ehre zum Zwecke hat; aber das Verfahren desselben ist, wie ich unter dem Artikel Nürnberg ausführlicher dargethan habe, in der That für die jetzigen Zeiten viel zu strenge, und dem gemeinen Besten der Stadt weit mehr nachtheilig als vortheilhaft; indem dadurch schon so viel geschickte und fleißige Künstler und Handwerker aus der Stadt verdrängt worden sind, welche sich nach Erlangen und Fürth gewendet, daselbst Schutz und Freiheit gefunden, und durch ihre Arbeitsamkeit und Geschicklichkeit den Fabriken in Nürnberg den empfindlichsten Stoß beigebracht haben. Hierzu kommt noch die Intoleranz der Nürnberger, welche besonders mit den Juden bis zum Lächerlichen getrieben wird. Alles dieses zusammen genommen hat der Bevölkerung und dem Wohlstande dieser sonst so blühenden Republik gewiß eben so viel und weit mehr Abbruch gethan, als die Handelssperrungen, welche zeither in mehreren und zum Theil großen Ländern eingeführet worden sind. Man muß erstaunen, wenn man bey dem Ende des aufgeklärten achtzehnten Jahrhunderts, am hellen Mittage nach Nürnberg kommt, und daselbst noch in so mancherlei Sachen, dicke Finsterniß antrift.<ref>Johann Christian Herrmann: ''"Allgemeiner Contorist welcher von allen und jeden Gegenständen der Handlung aller in und außer Europa belegenen Handelsplätze die neuesten und zuverlässigsten Nachrichten ertheilet [...]. Zweiter Theil von C bis Königsberg."'', Leipzig 1789, S. 341 ff - [https://books.google.de/books?id=_Z1aAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref>
    
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