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So erhielt der städtische Baurat [[Philipp Otto|Otto]] den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch ''„eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“'' Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil ''„bereits 2 Brennöfen in der Nähe von [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“''<br />   
 
So erhielt der städtische Baurat [[Philipp Otto|Otto]] den Auftrag, den Gran’schen Kalkofen zu begutachten. Der ließ sich Zeit - erst am 13. Mai 1864 gab er seine Stellungnahme ab. Einerseits wollte er kaum Belästigungen wahrgenommen haben, andererseits hatte er doch ''„eine unangenehme Verbreitung dieses Rauches über den südlichen Stadttheil beobachtet, die aus Rücksicht für die dortigen Bewohner eine Beseitigung der Ursachen vom polizeilichen Standpunkte rechtfertigen dürfte.“'' Als Abhilfe schlug er vor, einen Kamin auf den Ofen zu errichten und einen geeigneten Betrieb durchzuführen. Zur weiteren Prüfung sollte Gran einen Plan des vorhandenen Kalkofens und eine Betriebsbeschreibung vorlegen. Dieser erklärte nach Vorladung am 24. Mai allerdings darauf zu verzichten, weil ''„bereits 2 Brennöfen in der Nähe von [[wikipedia:Altenberg (Oberasbach)|Altenberg]] in Angriff genommen, welche innerhalb 6 - 8 Wochen vollendet sein werden und bis wohin sodann der in Frage stehende Kalkofen außer Betrieb gesetzt wird.“''<br />   
 
Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, [[Eduard Mayer|Dr. Eduard Mayer]] gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen  zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften [[Adolf John|John]] und [[Philipp Otto|Otto]]), dass ''„ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.''
 
Da meldete sich am 23. Juni das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten zu Wort. Der Vorstand, [[Eduard Mayer|Dr. Eduard Mayer]] gab zu Protokoll, dass dringend und unverzüglich der Kalkbrennofen aus der Nähe der Stadt entfernt werden soll oder wirksame Abhilfemaßnahmen  zu ergreifen sind; nach ihm unterschrieben alle Gemeindebevollmächtigten diese Forderung. So beschloss nun der Stadtmagistrat am 2. Juli 1864 (Unterschriften [[Adolf John|John]] und [[Philipp Otto|Otto]]), dass ''„ein längeres Bestehen dieses Kalkofens als bis zu dem von ihm selbst bezeichneten Termin, welcher am 5. d. M. endigt nicht gestattet werden kann“.''
[[Datei:Kalkbrennerei Gran 1864.png|thumb|400px|left|Fürther Tagblatt vom 24.Juli 1864]]
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[[Datei:Kalkbrennerei Gran 1864.png|thumb|400px|left|Fürther Tagblatt vom 24. Juli 1864]]
 
Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches von 1861<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV002866469/ft/bsb10726538?page=136 online]</ref> zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls ''„die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“''. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren.
 
Daraufhin bat Gran die Frist um 2 bis 3 Wochen zu verlängern, bis der neue Kalkofen in Betrieb geht; der Stadtmagistrat jedoch bestand mit Beschluss vom 7. Juli darauf, dass die Kalkbrennerei sofort einzustellen ist. Aber Maurermeister Caspar Gran ignorierte diese Anordnung und führte kaltschnäuzig den Betrieb fort. Bereits am 15. Juli zeigte der Magistrat die Missachtung seiner Verfügung dem Herrn Vertreter der Staatsanwaltschaft am Kgl. Stadtgericht an. Durch Urteil des Stadtgerichts vom 5. August 1864 (Unterschrift Berthold) wurde Gran wegen unbefugter Gewerbeausübung nach Art. 208 des Polizeistrafgesetzbuches von 1861<ref>Polizeistrafgesetzbuch für das Königreich Bayern vom 10. November 1861 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/BV002866469/ft/bsb10726538?page=136 online]</ref> zur Zahlung einer Geldstrafe von 10 fl. und zur Kostentragung des Verfahrens verpflichtet. Parallel wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hin, dass es der Polizeibehörde überlassen bleibt, von ihrem Recht nach Art. 208 letzter Absatz Gebrauch zu machen, d. h. den unberechtigten Betrieb einzustellen. Dafür schlug Baurat Otto vor, die Schüröffnungen zu vermauern und zu versiegeln. Am 11. August beschloss der Stadtmagistrat (Unterschriften John und [[Julius Wilhelm Aldinger|Aldinger]]), dass Gran innerhalb 24 Stunden das Kalkbrennen einstellen soll, andernfalls ''„die Vermauerung der Thüröffnung seines Ofens auf seine Kosten von Polizey wegen vorgenommen wird“''. Auf die Vorladung zur Beschlusseröffnung reagierte Kaspar Gran nicht, trotz mehrfacher Aufforderung durch verschiedene Polizeisoldaten erschien er nicht. Erst am 13. August nachmittags um 5 Uhr ging Gran zum Magistrat, um den Beschluss durch Unterschrift zu quittieren.
 
Da lief zwei Tage später, am 15. August, in der Sache ein umfangreicher Schriftsatz als Rekurs an die Regierung von Mittelfranken ein, aufgestellt vom königlichen Advokaten Bögner aus Fürth (übrigens wohnhaft im Gran’schen Haus Nr. 408 b).
 
Da lief zwei Tage später, am 15. August, in der Sache ein umfangreicher Schriftsatz als Rekurs an die Regierung von Mittelfranken ein, aufgestellt vom königlichen Advokaten Bögner aus Fürth (übrigens wohnhaft im Gran’schen Haus Nr. 408 b).
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