* Eltern werden angehalten, ihre Kinder zu beaufsichtigen, sie zu erziehen und in die Schule zu schicken. Es dürfen nur noch Personen, die befugt sind, Fische und Krebse fanken.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 8. Juli 1800</ref> | * Eltern werden angehalten, ihre Kinder zu beaufsichtigen, sie zu erziehen und in die Schule zu schicken. Es dürfen nur noch Personen, die befugt sind, Fische und Krebse fanken.<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 8. Juli 1800</ref> |