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Zur Frage, ab wann Dr. Häupler doch noch als "kommissarischer Oberbürgermeister" anerkannt wurde:
 
Zur Frage, ab wann Dr. Häupler doch noch als "kommissarischer Oberbürgermeister" anerkannt wurde:
 
Dr. Häupler hatte seinen Dienst bei der Stadt Fürth in Absprache mit dem OB Jakob am 1. Dezember 1938 angetreten, weil er zum 30. November um Entlassung aus dem Staatsverwaltungsdienst nachgesucht hatte. Er führte nun bei der Stadtverwaltung Fürth die Bereiche Wirtschaftsamt, Grundstücksreferat, Kultur, Schlacht- und Viehhof, und Verkehr. Und er vertrat als 2. Bürgermeister den Oberbürgermeister (bzw. Ersten Bürgermeister).
 
Dr. Häupler hatte seinen Dienst bei der Stadt Fürth in Absprache mit dem OB Jakob am 1. Dezember 1938 angetreten, weil er zum 30. November um Entlassung aus dem Staatsverwaltungsdienst nachgesucht hatte. Er führte nun bei der Stadtverwaltung Fürth die Bereiche Wirtschaftsamt, Grundstücksreferat, Kultur, Schlacht- und Viehhof, und Verkehr. Und er vertrat als 2. Bürgermeister den Oberbürgermeister (bzw. Ersten Bürgermeister).
Am 17. Oktober 1939 ging OB Jakob nach Thorn/Westpreußen (im besetzten Polen) als Leiter der dortigen Stadtverwaltung und war nicht mehr als Chef der Stadtverwaltung in Fürth tätig. Offiziell reichte er erst mit Schreiben vom 14.9.1940 sein Gesuch um Entlassung ein, was ihm mit Urkunde vom 21.9.1940 bestätigt wurde.  
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Am 17. Oktober 1939 ging OB Jakob nach Thorn/Westpreußen (im besetzten Polen) als Leiter der dortigen Stadtverwaltung und war nicht mehr als Chef der Stadtverwaltung in Fürth tätig. Offiziell reichte er erst mit Schreiben vom 14. September 1940 sein Gesuch um Entlassung ein, was ihm mit Urkunde vom 21.9.1940 bestätigt wurde.  
 
Die OB-Stelle war somit offiziell unbesetzt. In der Geschäftsverteilung vom 1. März 1940 führte Bürgermeister Dr. Häupler das „Direktorium In Vertretung“ und den Geschäftsbereich Referat I – Grundstücksreferat und Kultur. Das Innenministerium ordnete am 19.11.1940 an, dass keine Wiederbesetzung der OB-Stelle erfolgen solle. Der Erste (hauptamtliche) Beigeordnete habe den OB zu vertreten.
 
Die OB-Stelle war somit offiziell unbesetzt. In der Geschäftsverteilung vom 1. März 1940 führte Bürgermeister Dr. Häupler das „Direktorium In Vertretung“ und den Geschäftsbereich Referat I – Grundstücksreferat und Kultur. Das Innenministerium ordnete am 19.11.1940 an, dass keine Wiederbesetzung der OB-Stelle erfolgen solle. Der Erste (hauptamtliche) Beigeordnete habe den OB zu vertreten.
Dr. Häupler zeichnete weiterhin mit „Oberbürgermeister in Vertretung“. Da dies für ihn natürlich unbefriedigend war, denn einen zu vertretenden OB gab es ja nicht mehr, wollte er als „geschäftsführender OB“ oder „kommissarischer OB“ auftreten. Die Aufsichtsbehörde genehmigt dies erst ab Juli 1944, d. h. sie bestätigte, dass er mit der Wahrnehmung der Aufgaben des OB nach § 112 der Deutschen Gemeindeordnung beauftragt sei, also nun mit „kommissarischer Oberbürgermeister“ unterzeichnen könne.  
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Dr. Häupler zeichnete weiterhin mit „Oberbürgermeister in Vertretung“. Da dies für ihn natürlich unbefriedigend war, denn einen zu vertretenden OB gab es ja nicht mehr, wollte er als „geschäftsführender OB“ oder „kommissarischer OB“ auftreten. Die Aufsichtsbehörde genehmigt dies erst ab Juli 1944, d. h. sie bestätigte, dass er mit der Wahrnehmung der Aufgaben des OB nach § 112 der Deutschen Gemeindeordnung beauftragt sei, also nun mit „kommissarischer Oberbürgermeister“ unterzeichnen könne.
    
== Amtszeit 1938 - 1945 ==
 
== Amtszeit 1938 - 1945 ==
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