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Die Ansbacher Regierung erhob mit Schreiben vom 24. Mai keine Einwendungen, setzte aber die Vollziehungserklärung aus, bis das Baulinienprojekt ausgereift sei. In den zugehörigen Prüfbemerkungen wird sie deutlicher: ''„Das öffentliche Interesse erfordert indessen nicht gerade die auf dem Baulinienentwurf № 115 vorgesehene Straßenführung; es wäre ihm schon dadurch Genüge getan, daß die notwendige Verbindung der öffentlichen Verkehrsflächen durch eine mäßige Anschneidung des Gran’schen Grundstückes Pl. № 1023 1/3 erzielt wird. Es dürfte hienach ein neuer Baulinienentwurf aufgestellt werden, wenn es nicht gelingen sollte, mit Gran vor der Festsetzung des vorliegenden Entwurfes № 115 eine Vereinbarung über die Grundabtretung zu erreichen.“''
 
Die Ansbacher Regierung erhob mit Schreiben vom 24. Mai keine Einwendungen, setzte aber die Vollziehungserklärung aus, bis das Baulinienprojekt ausgereift sei. In den zugehörigen Prüfbemerkungen wird sie deutlicher: ''„Das öffentliche Interesse erfordert indessen nicht gerade die auf dem Baulinienentwurf № 115 vorgesehene Straßenführung; es wäre ihm schon dadurch Genüge getan, daß die notwendige Verbindung der öffentlichen Verkehrsflächen durch eine mäßige Anschneidung des Gran’schen Grundstückes Pl. № 1023 1/3 erzielt wird. Es dürfte hienach ein neuer Baulinienentwurf aufgestellt werden, wenn es nicht gelingen sollte, mit Gran vor der Festsetzung des vorliegenden Entwurfes № 115 eine Vereinbarung über die Grundabtretung zu erreichen.“''
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Der Immobilienmakler Egmont Offenbacher unterbreitete im Auftrag von Witwe   Appollonia Gran & Kinder dem Stadtmagistrat am 15. Juli 1913 ein Kaufangebot für das Anwesen Engelhardtstraße 10. Für 9600 Quadratfuß Grundfläche (818 m<sup>2</sup>), Mieteingang 1.200 Mark im Jahr, Brandversicherung 15.420 Mark belief sich der geforderte Preis für das hypothekenfreie Grundstück auf 45.000 Mark. Interessant ist die gutachterliche Äußerung des neuen Stadtbaurats Zizler vom 28. des Monats, da hier Distanz zu den Plänen des Vorgängers erkennbar wird: ''„Ich stehe heute noch auf dem Standpunkte, daß wir den seinerzeit von mir angeregten Ankauf des nördlichen Teils des Grundstücks bei günstiger Gelegenheit näher treten sollten, denn das Holzer’sche Baulinienprojekt (Bebauung des Grundstückes in der Weise, daß über einen Torbogen hinweg bebaut wird) ist zwar sehr schön, aber bei der Unlust der Besitzer zu bauen, erst vielleicht in sehr später Zeit durchführbar. Bis dorthin müßte also die Engelhardtstraße Sackgasse bleiben.“'' Vom Kauf des gesamten Grundstücks riet er ab, weil es für gemeindliche Zwecke ungeeignet sei.     
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Der Immobilienmakler [[Egmont Offenbacher]] unterbreitete im Auftrag von Witwe Appollonia Gran & Kinder dem Stadtmagistrat am 15. Juli 1913 ein Kaufangebot für das Anwesen Engelhardtstraße 10. Für 9600 Quadratfuß Grundfläche (818 m<sup>2</sup>), Mieteingang 1.200 Mark im Jahr, Brandversicherung 15.420 Mark belief sich der geforderte Preis für das hypothekenfreie Grundstück auf 45.000 Mark. Interessant ist die gutachterliche Äußerung des neuen Stadtbaurats Zizler vom 28. des Monats, da hier Distanz zu den Plänen des Vorgängers erkennbar wird: ''„Ich stehe heute noch auf dem Standpunkte, daß wir den seinerzeit von mir angeregten Ankauf des nördlichen Teils des Grundstücks bei günstiger Gelegenheit näher treten sollten, denn das Holzer’sche Baulinienprojekt (Bebauung des Grundstückes in der Weise, daß über einen Torbogen hinweg bebaut wird) ist zwar sehr schön, aber bei der Unlust der Besitzer zu bauen, erst vielleicht in sehr später Zeit durchführbar. Bis dorthin müßte also die Engelhardtstraße Sackgasse bleiben.“'' Vom Kauf des gesamten Grundstücks riet er ab, weil es für gemeindliche Zwecke ungeeignet sei.     
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Egmont Offenbacher ließ die Stadt am 11. August 1913 wissen, dass seine Auftraggeber nicht abgeneigt sind, den Teil ihres Besitzes zu verkaufen, der zu einer Verbindung von Park und Engelhardtstraße nötig ist. Bedingung sei, dass nur eine am Nordende gelegene Fläche veräußert wird; hinter der projektierten Straße soll kein Gran’scher Grundbesitz verbleiben. Die Stadt solle die Fläche genau bezeichnen und den Kaufpreis nennen, den sie zu bezahlen bereit wäre. Das Stadtbauamt sollte nun die erforderliche Flächenangabe liefern. Erst am 27. Oktober teilte man mit, dass ca. 215 m<sup>2</sup> für die Straße benötigt werden. Offenbar wussten die städtischen Stellen wieder nicht, wie sie weiter vorgehen wollen (auf dem Aktenstück reihen sich Wiedervorlagetermine ohne Ergebnisse).  
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[[Egmont Offenbacher]] ließ die Stadt am 11. August 1913 wissen, dass seine Auftraggeber nicht abgeneigt sind, den Teil ihres Besitzes zu verkaufen, der zu einer Verbindung von Park und Engelhardtstraße nötig ist. Bedingung sei, dass nur eine am Nordende gelegene Fläche veräußert wird; hinter der projektierten Straße soll kein Gran’scher Grundbesitz verbleiben. Die Stadt solle die Fläche genau bezeichnen und den Kaufpreis nennen, den sie zu bezahlen bereit wäre. Das Stadtbauamt sollte nun die erforderliche Flächenangabe liefern. Erst am 27. Oktober teilte man mit, dass ca. 215 m<sup>2</sup> für die Straße benötigt werden. Offenbar wussten die städtischen Stellen wieder nicht, wie sie weiter vorgehen wollen (auf dem Aktenstück reihen sich Wiedervorlagetermine ohne Ergebnisse).  
    
Am 30. April 1914 beschloss der Magistrat, ''„mit den Gran’schen Relikten weiter zu verhandeln bzgl. Baul. Proj. № 115.“'' Inzwischen lag die Sache auf dem Tisch des neuen Oberbürgermeisters Dr. [[Robert Wild|Wild]]. Er beauftragte am 7. Mai das Bauamt, ihm dazu eine Verfügung auszuarbeiten und vorzulegen. Nach zwei ergebnislosen Wiedervorlagen endet die Akte mit dem Vermerk ''„einstweilen aufgehoben, im Tagebuch Vermerk machen lassen“''. Da hatte der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] alles zum Erliegen gebracht. In der Akte des Baulinienprojekts Nr. 115 steht am Ende mit Datum vom 27. August 1931 der lakonische Vermerk von Registratur I: „Kam nicht zur Durchführung“.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Baubeschränkungsvorschriften für das Baulinienprojekt Nr. 115; Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr. 6/48</ref>
 
Am 30. April 1914 beschloss der Magistrat, ''„mit den Gran’schen Relikten weiter zu verhandeln bzgl. Baul. Proj. № 115.“'' Inzwischen lag die Sache auf dem Tisch des neuen Oberbürgermeisters Dr. [[Robert Wild|Wild]]. Er beauftragte am 7. Mai das Bauamt, ihm dazu eine Verfügung auszuarbeiten und vorzulegen. Nach zwei ergebnislosen Wiedervorlagen endet die Akte mit dem Vermerk ''„einstweilen aufgehoben, im Tagebuch Vermerk machen lassen“''. Da hatte der [[Erster Weltkrieg|Erste Weltkrieg]] alles zum Erliegen gebracht. In der Akte des Baulinienprojekts Nr. 115 steht am Ende mit Datum vom 27. August 1931 der lakonische Vermerk von Registratur I: „Kam nicht zur Durchführung“.<ref>Akten des Stadtmagistrats Fürth: Baubeschränkungsvorschriften für das Baulinienprojekt Nr. 115; Archivakte StadtAFÜ Sign.-Nr. AGr. 6/48</ref>
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