Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des [[Straßenverkehrsamt]]es, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. | Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des [[Straßenverkehrsamt]]es, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. |