Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs''' ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23</ref> Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der [[Karolinenstraße 19]].
 
Der '''Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs''' ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23</ref> Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der [[Karolinenstraße 19]].
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
* [[Naturdenkmäler Überblick]]
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* [[Naturdenkmäler (Überblick)]]
 
* [[Karolinenstraße]]
 
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* [[Rangaubahn]]
 
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2022, 10:02 Uhr

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Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs

Der Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.[1] Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der Karolinenstraße 19.

Siehe auch[Bearbeiten]


Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23

Bilder[Bearbeiten]