Die Reihung der Listen ergibt sich aus Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006, Artikel 33. Dabei werden die Wahlvorschläge nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl geordnet.<ref>Bayern.Recht Homepag - online abgerufen am 5. Mai 2019 | 23:08 Uhr </ref>
+
Die Reihung der Listen ergibt sich aus Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006, Artikel 33. Dabei werden die Wahlvorschläge nach dem Ergebnis der letzten Landtagswahl geordnet.<ref>Bayern.Recht Homepag - online abgerufen am 5. Mai 2019 | 23:08 Uhr </ref>