Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zum Samstag, den 24. September [[1808]], zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
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* Zum '''Samstag, den [[24. September]] [[1808]]''', zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
  
* Zum Jahre [[1818]], zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
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* Zum '''Jahre [[1818]]''', zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem [[Magistrat]] und einem [[Stadtrat|Gemeindekollegium]]. Das Fürther [[Kleeblatt]] erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.
  
 
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'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
 
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtrecht ''Stadtrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''
  
'''Siehe''' dazu:
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* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
 
* [[Bürgermeister]] und [[Oberbürgermeister]]
 
* [[Markterhebung]]
 
* [[Markterhebung]]
  
 
[[Kategorie: Geschichte]]
 
[[Kategorie: Geschichte]]

Version vom 24. Januar 2009, 21:05 Uhr

Die Stadterhebung des Marktes Fürth, vollzog sich in zwei Etappen:

  • Zum Samstag, den 24. September 1808, zur Stadt Fürth, "Stadt Zweiter Klasse", mit Verwaltung durch königlich-bayerische Staatsbeamten.
  • Zum Jahre 1818, zur Stadt Fürth, "Stadt Erster Klasse", mit eigener Stadtverwaltung mit zwei Bürgermeistern, einem Magistrat und einem Gemeindekollegium. Das Fürther Kleeblatt erhielt nun den Rang eines Stadtwappens.

Von seiner Größe und Bedeutung war dies ein längst überfälliger Schritt.

Mit dem verleihen des Stadtrecht durch den bayerischen König, bekam der "Markt Fürth" das Recht den Titel "Stadt Fürth" zu führen und sich ab 1818 selbst zu verwalten.

Zu allgemeiner Thematik rund um das Stadtrecht sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.

Querverweise: