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Reglement/ Vorschriften
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In Fürth gab es nie ein Judenviertel oder ein Judenghetto, alle Fürther wohnten zusammen.
 
In Fürth gab es nie ein Judenviertel oder ein Judenghetto, alle Fürther wohnten zusammen.
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Die Fürther Gemeinde hat sogar ihren eigen "Fürther Ritus" ("Minhayim", erstmals gedruckt 1762) in der Ausübung in den Synagogen.
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Im Jahre 1719 vereinbarten der Domprobst von Bamberg und die Jüdische Gemeinde Fürth das "''Reglement für gemeine Judenschafft''" (gemeine = allgemeine) schriftlich fixiert. Es hatte bestand für die ganze Jüdische Gemeinde Fürth bis, 1820 das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde. Der Domprobst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth. Das Reglement schrieb alte Recht der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
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* Alle religösen Freiheiten wurden bestätigt: Freier Synagogenbau, freie Rabbinerwahl und andere Gemeindebediensteten.
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* Als Kaufleute wurden die Juden gleichgestellt.
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* Die Gemeinde dürfte die Neuaufnahme von Gemeindmitgliedern selbst Regeln (Vermögensnachweis über 5.000 Reichstaler und ein Leumundszeugnis). Die Gemeinde führte die Schutzgelder an den Herren ab.
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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.
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Dieses Regelwerk war einmalig zur damaligen Zeit!
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Die Fürther Gemeinde hat sogar ihren eigenen "''Fürther Ritus''" ("Minhayim", erstmals gedruckt 1762) in der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens. Auch eigene Vorschriften für häusliche Fest (Hochzeiten, Beschneidung) und für die Bekleidung. Sie sollten den übermäßigen Luxus eindämmen und machte den hohen Lebensstandard der Fürther Juden deutlich ("''Tekunos-Büchlein''" von 1728./ "''Fürther Bescheidenheit''".).
    
1822, im Zuge des Bayerischen Judenediktes, organisierte sich die Gemeinde als Religionsverein: "Israelitische Kultusgemeinde Fürth".  
 
1822, im Zuge des Bayerischen Judenediktes, organisierte sich die Gemeinde als Religionsverein: "Israelitische Kultusgemeinde Fürth".  
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