Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtratsmitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z.B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des [[Oberbürgermeister]]s eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtratsmitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z. B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.
== Oberbürgermeister ==
== Oberbürgermeister ==
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* [[Hans Lotter]] [[FDP]] - 1946 bis 1984 - 38 Jahre
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* [[Christoph Maier]] [[CSU]] - 1978 bis 2016 - 38 Jahre
* [[Christoph Maier]] [[CSU]] - 1978 bis 2016 - 38 Jahre
* [[Konrad Grünbaum]] [[SPD]] - 1946 bis 1978 - 32 Jahre
* [[Konrad Grünbaum]] [[SPD]] - 1946 bis 1978 - 32 Jahre
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== Sonstiges==
== Sonstiges==
* Die '''kürzeste''' öffentliche Stadtratssitzung fand am [[10. April]] [[2019]] statt. Diese dauerte insgesamt (inkl. nicht-öffentlicher Teil) 15 Minunten und 23 Sekunden. Davor war die kürzeste Sitzung am [[26. Oktober]] [[2016]]. Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung mit 13 Tagesordnungspunkten dauerte 12 Minuten und 23 Sekunden, da die Sitzung erst um 15 Uhr begann. Die Gesamtssitzung samt nicht öffentlichen Teil - dauerte insgesamt 18 Minuten und 40 Sekunden.
* Die '''kürzeste''' öffentliche Stadtratssitzung fand am 24. April 2024 statt. Die Sitzung begann um 16:05 und endete um 16:09 Uhr. Bei der Sitzung, die 20 Tagesordnungspunkte hatte, gab es keine einzige Wortmeldung, so dass lediglich die Tagesordnungspunkte vom Oberbürgermeister aufgerufen wurden und jeweils ohne Gegenstimme abgestimmt wurde. Bis zum 24. April 2024 fand die kürzeste Sitzung am 17. Mai 2023 statt. Die Sitzung dauerte (inkl. nicht-öffentlichen Teil) von 15:07 Uhr bis 15:21 Uhr = 14 Minuten. Zuvor war die kürzestes Sitzung am [[10. April]] [[2019]]. Diese dauerte insgesamt (inkl. nicht-öffentlicher Teil) 15 Minuten und 23 Sekunden. Davor war die kürzeste Sitzung am [[26. Oktober]] [[2016]]. Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung mit 13 Tagesordnungspunkten dauerte 12 Minuten und 23 Sekunden, da die Sitzung erst um 15 Uhr begann. Die Gesamtsitzung samt nicht öffentlichen Teil - dauerte insgesamt 18 Minuten und 40 Sekunden.
* Die vermutlich '''längste''' Stadtratssitzung fand im Dezember [[1921]] statt. Die Sitzung dauerte 20 Stunden und hatte nur einen Tagesordnungspunkt: Die [[Eingemeindung Fürths nach Nürnberg]]. Nach 20-stündiger Beratung stimmte der damalige Stadtrat der Eingemeindung mit 30 Stimmen zu, lediglich 12 stimmten dagegen. Die Eingemeindung Fürths kam dann doch nicht - dies wurde durch eine Volksabstimmung am [[22. Januar]] [[1922]] durch ein eindeutiges Votum der Fürther Bevölkerung verhindert - der Stadtrat trat anschließend geschlossen zurück.
* Die vermutlich '''längste''' Stadtratssitzung fand im Dezember [[1921]] statt. Die Sitzung dauerte 20 Stunden und hatte nur einen Tagesordnungspunkt: Die [[Eingemeindung Fürths nach Nürnberg]]. Nach 20-stündiger Beratung stimmte der damalige Stadtrat der Eingemeindung mit 30 Stimmen zu, lediglich 12 stimmten dagegen. Die Eingemeindung Fürths kam dann doch nicht - dies wurde durch eine Volksabstimmung am [[22. Januar]] [[1922]] durch ein eindeutiges Votum der Fürther Bevölkerung verhindert - der Stadtrat trat anschließend geschlossen zurück.
* Das '''jüngste''' Stadtratsmitglied wurde am [[15. März]] [[2020]] in den Stadtrat gewählt. Es handelte sich um [[Grüne|Grünen]]-Stadträtin [[Anna Botzenhardt]], die zum Zeitpunkt ihrer Wahl 19 Jahre und 100 Tage alt war. Bis dahin war jüngstes Stadtratsmitglied seit dem [[16. März]] [[2014]] die [[SPD]]-Stadträtin [[Cornelia Reichert]], die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl 20 Jahre - zwei Monate und drei Tage alt war und davor Dr. [[Tobias Wagner]] von der [[CSU]]-Fraktion, der am [[10. März]] [[1996]] mit 21 Jahren - 1 Monat und 25 Tage gewählt wurde. Zuvor war ein Mitglied der [[SPD]]-Fraktion der jüngste Stadtrat: Dr. [[Thomas Jung]]. Er wurde am [[18. März]] [[1984]] im Alter von 22 Jahren - 10 Monaten und 13 Tage gewählt.
* Das '''jüngste''' Stadtratsmitglied wurde am [[15. März]] [[2020]] in den Stadtrat gewählt. Es handelte sich um [[Grüne|Grünen]]-Stadträtin [[Anna Botzenhardt]], die zum Zeitpunkt ihrer Wahl 19 Jahre und 100 Tage alt war. Bis dahin war jüngstes Stadtratsmitglied seit dem [[16. März]] [[2014]] die [[SPD]]-Stadträtin [[Cornelia Reichert]], die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl 20 Jahre - zwei Monate und drei Tage alt war und davor Dr. [[Tobias Wagner]] von der [[CSU]]-Fraktion, der am [[10. März]] [[1996]] mit 21 Jahren - 1 Monat und 25 Tage gewählt wurde. Zuvor war ein Mitglied der [[SPD]]-Fraktion der jüngste Stadtrat: Dr. [[Thomas Jung]]. Er wurde am [[18. März]] [[1984]] im Alter von 22 Jahren - 10 Monaten und 13 Tage gewählt.
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== Stadträte-Galerie ==
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Peter Frank: ''50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1996/3, S. 61 - 81
* [[Peter Frank]]: ''50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1996/3, S. 61 - 81
== Lokalberichterstattung ==
== Lokalberichterstattung ==
* Wolfgang Händel: ''Streit um eine Solar-Resolution - Meinungen zum Thema Solarförderung differieren''. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 27. März 2010 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/streit-um-eine-solar-resolution-1.729252 online abrufbar]
* Wolfgang Händel: ''Streit um eine Solar-Resolution - Meinungen zum Thema Solarförderung differieren''. In: [[Fürther Nachrichten]] vom 27. März 2010 - [http://www.nordbayern.de/region/fuerth/streit-um-eine-solar-resolution-1.729252 online]
== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
Aktuelle Version vom 3. Dezember 2025, 12:07 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Fürth ("Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen, was in Fürth "kommunales Gesetz" ist. Er ist ein Instrument der lokalen Demokratie in Fürth.
Ratsmitglieder um 1906
Sitzungsaal, um 1988
Ihm steht der Oberbürgermeister als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor.
Fürth besaß vom Jahr der Erhebung zur »Stadt 1. Klasse« 1818 an bis 1919 im »Gemeindekollegium« ein erstes Vorläufer-Gremium des heutigen Stadtrats: Nach dem zweiten Gemeindeedikt von 1818 entstanden erweiterte Selbstverwaltungsrechte für die Kommune. Die Fürther Bürger konnten fortan Wahlmänner wählen, die dann die Gemeindebevollmächtigten bestimmten, jenes Gremium das in etwa dem heutigen Stadtrat entspricht. Die Bevollmächtigten wählten dann Bürgermeister und Magistratsräte (vergleichbar den heutigen Referenten). Wahlrecht hatten nur jene Bewohner, denen das Bürgerrecht verliehen war.
Kommunalwahlen im heutigen Sinne wurden erst durch die Räterepublik 1919 eingeführt: In § 14 des „Vorläufigen Staatsgrundgesetzes des Freistaates Bayern“ vom 17. März 1919 wird eine Wahl nach den Grundsätzen des Landtagswahlrechts, also als allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl vorgeschrieben. Konkretisiert wurde dies im „Gesetz über die gemeindliche Selbstverwaltung“ vom 22. Mai 1919 und in der Gemeindeordnung vom 17. Oktober 1927.
Durch das so genannte Reichsgleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 wurde der demokratisch gewählte Stadtrat aufgelöst und im Verhältnis der am 5. März 1933 abgegebenen Stimmen bei der Reichstagswahl neu besetzt - wobei die KPD bewusst nicht mehr berücksichtigt wurde. Durch ein weiteres "Gleichschaltungsgesetz" vom 7. April 1933 wurde die Zahl der Stadträte zusätzlich reduziert auf 28 Sitze, wovon 15 Sitze der NSDAP zufielen, die mithin die absolute Mehrheit hatte. 1935 wurde die Gemeindeordnung reichsweit gleichgeschaltet mit einer zentralistischen Machtausrichtung: Die Verwaltung wurde vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter alleine geführt, der Stadtrat verlor seine politische Funktion vollständig und wurde auf ein rein beratendes Gremium degradiert. Im Sommer 1935 wird auch diese reine NSDAP-Besetzung nochmals aufgelöst und durch den amtierenden Oberbürgermeister Jakob mit "handverlesenen" »Ratsherren« am 3. Oktober 1935 neu besetzt.
Nach dem Sieg der Alliierten wurde der NS-Stadtrat aufgelöst und durch ein beratendes Gremium aus 27 Fürther Bürgern ersetzt. Die erste demokratische Wahl fand dann wieder am 26. Mai1946 statt. Seit dem 8. Dezember desselben Jahres ist die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 11 (2) der Bayerischen Verfassung verankert.
Der Stadtrat bildet gem. des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts eine Vielzahl von Ausschüssen und Gremien bzw. entsendet Vertreter zu Aufsichtsräten, Zweckverbänden etc.[1] Analog der Wahlergebnisse zur Kommunalwahl werden folgende Ausschüsse und Gremien mit Stadträten besetzt:
Ausschüsse:
Ältestenrat (gem. § 14 GeschO)
Ausschuss für Jungendhilfe und Jugendangelegenheiten (gem. GeschO AJJ)
Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 4 GeschO)
Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 GeschO)
Bau- und Werksausschuss (gem. § 11. Abs. 1 Nr. 2 GeschO)
Finanz- und Verwaltungsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 3 GeschO)
Kulturausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 5 GeschO)
Personal- und Organisationsausschuss (gem. § 11 Abs. 1 Nr. 6 GeschO)
Verein Naherholungsgebiet Lorenzer Reichswald und Umgebung e. V. (NEVL)
Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigung durch Flugzeuge für den Flughafen Nürnberg
Ehrenamtliche Stadträte - Aufwandsentschädigung
Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Stadtrates erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Zusätzlich können einzelne Mitglieder des Stadtrates besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse übertragen bekommen. Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Stadtrat erhalten die Stadtratsmitglieder monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 884,- € (Stand Juli 2017). Für die Führung und die dadurch anfallenden Mehrbelastungen wird den Fraktionsvorsitzenden eine weitere Entschädigung von monatlich 206,-- Euro zugebilligt (Stand Juli 2017). Zusätzlich werden Stadträten bzw. deren Arbeitgebern bei Nachweis ein Verdienstausfall gewährt. Selbständig tätigen Stadträten wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € gewährt. Eine Entschädigung wird generell für Sitzungen im Stadtrat, der Ausschüsse, Kommissionen, Beiräte, städtisch verwalteten Stiftungen und Sitzungen für Preisverleihungsgremien sowie Veranstaltungen gewährt, sofern auf Veranlassung des Oberbürgermeisters eine Teilnahmepflicht besteht. Für Sitzungen, bei der die Teilnahme freiwillig ist, wird generell keine Entschädigung gewährt. Weitere Regelungen bzgl. der Entschädigung sind im örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geregelt - letzte Fassung vom 7. Mai 2008. Sollte ein Stadtratsmitglied in einem Aufsichtsrat einer städtischen Tochter sein - z. B. Sparkasse Fürth, Infra, WBG etc. - erhält dieser zusätzlich weitere Aufwandsentschädigungen. Diese Summen sind in der Regel in einem niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich angesiedelt.
Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung gem. Art 36 und 37 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22. August1998. Der Oberbürgermeister ist Beamter auf Zeit.
Bürgermeister
Im Falle der Verhinderung des Oberbürgermeister vertritt der zweite Bürgermeister diesen. Der zweite Bürgermeister ist ebenfalls Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister).
Referate
Geschäftsverteilungsplan der Stadt Fürth, 2022
Die Verwaltung der Stadt Fürth ist in verschiedene Verwaltungsbereiche gegliedert, welche die Bezeichnung "Referate" führen. Die Zahl der Referate wird jeweils vom Stadtrat nach den dienstlichen Erfordernissen festgelegt. Die Leitung der Referate wird vom Stadtrat in der Regel für die Dauer von 6 Jahren durch gewählte berufsmäßige Stadträte besetzt, die die Amtsbezeichnung "berufsmäßiger Stadtrat" tragen. Die berufsmäßigen Stadträte sind ebenfalls Beamte auf Zeit. Die historisch gewachsenen Bezeichnungen "Stadtbaurat" und "Stadtkämmerer" bleiben bestehen.
Beteiligungen der Stadt Fürth, Stand 2012
Folgende Referate bestehen in der Legislaturperiode 2014 - 2020:
Direktorium - Dr. Thomas Jung | Bürgermeister- und Presseamt | Rechnungsprüfungsamt | Gleichstellungstelle/Frauenbeauftragte
Referat 1 - Schule, Bildung und Sport - Markus Braun | Schulverwaltungsamt | Volksbücherei
Referat 3 - Recht, Umwelt und Ordnung - Mathias Kreitinger | Rechtsamt | Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz | Bürgeramt | Standesamt | Straßenverkehrsamt | Amt für Brand- und Katastrophenschutz | Amt für Abfallwirtschaft
Referat 4 - Soziales, Jugend und Kultur - Dr. Benedikt Döhla | Kulturamt | Stadttheater | Stadtarchiv und Museen | Stadtische Galerien | Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegeheiten, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien | Städtisches Altenpflegeheim | Stadthalle
Rererat 6 - Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Liegenschaften - Dipl.-Kfm. Horst Müller | Liegenschaftsamt | Amt für Wirtschaft | Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement | Amt für Tourismus
Unmittelbare städtische Eigengesellschaften, Mehrheitsbeteiligungen: infra fürth holding gmbh, Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung (WBG), Volkshochschule Fürth gGmbH, ELAN - Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft, Gewerbehof Fürth GmbH (Complex)
Mittelbare städtische Eigengesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen: infra fürth gmbh | infra fürth verkehr gmbh | infra fürth dienstleistung gmbh | infra fürth service gmbh | infra fürth bäder gmbh | infra fürth beteiligungs gmbh | Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH | Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG | Servicegesellschaft Klinikum Fürth mbH | Soziales Wohnen Fürth GmbH | Wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH | Klinik Kompetenz Genossenschaft Bayern (KKB)
Die kürzeste öffentliche Stadtratssitzung fand am 24. April 2024 statt. Die Sitzung begann um 16:05 und endete um 16:09 Uhr. Bei der Sitzung, die 20 Tagesordnungspunkte hatte, gab es keine einzige Wortmeldung, so dass lediglich die Tagesordnungspunkte vom Oberbürgermeister aufgerufen wurden und jeweils ohne Gegenstimme abgestimmt wurde. Bis zum 24. April 2024 fand die kürzeste Sitzung am 17. Mai 2023 statt. Die Sitzung dauerte (inkl. nicht-öffentlichen Teil) von 15:07 Uhr bis 15:21 Uhr = 14 Minuten. Zuvor war die kürzestes Sitzung am 10. April2019. Diese dauerte insgesamt (inkl. nicht-öffentlicher Teil) 15 Minuten und 23 Sekunden. Davor war die kürzeste Sitzung am 26. Oktober2016. Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung mit 13 Tagesordnungspunkten dauerte 12 Minuten und 23 Sekunden, da die Sitzung erst um 15 Uhr begann. Die Gesamtsitzung samt nicht öffentlichen Teil - dauerte insgesamt 18 Minuten und 40 Sekunden.
Die vermutlich längste Stadtratssitzung fand im Dezember 1921 statt. Die Sitzung dauerte 20 Stunden und hatte nur einen Tagesordnungspunkt: Die Eingemeindung Fürths nach Nürnberg. Nach 20-stündiger Beratung stimmte der damalige Stadtrat der Eingemeindung mit 30 Stimmen zu, lediglich 12 stimmten dagegen. Die Eingemeindung Fürths kam dann doch nicht - dies wurde durch eine Volksabstimmung am 22. Januar1922 durch ein eindeutiges Votum der Fürther Bevölkerung verhindert - der Stadtrat trat anschließend geschlossen zurück.
Das jüngste Stadtratsmitglied wurde am 15. März2020 in den Stadtrat gewählt. Es handelte sich um Grünen-Stadträtin Anna Botzenhardt, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl 19 Jahre und 100 Tage alt war. Bis dahin war jüngstes Stadtratsmitglied seit dem 16. März2014 die SPD-Stadträtin Cornelia Reichert, die zum Zeitpunkt Ihrer Wahl 20 Jahre - zwei Monate und drei Tage alt war und davor Dr. Tobias Wagner von der CSU-Fraktion, der am 10. März1996 mit 21 Jahren - 1 Monat und 25 Tage gewählt wurde. Zuvor war ein Mitglied der SPD-Fraktion der jüngste Stadtrat: Dr. Thomas Jung. Er wurde am 18. März1984 im Alter von 22 Jahren - 10 Monaten und 13 Tage gewählt.
Das älteste Stadtratsmitglied war vermutlich Kurt Strattner. Er war bis kurz vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren noch Mitglied des Stadtrats und trat aus gesundheitlichen Gründen im Dezember 2015 von seinem Amt als Stadtrat zurück.
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Der sog. Ferienausschuss des Stadtrates während der COVID-19 Pandemie, April 2020 Urheber: Kamran Salimi Erstellungsdatum: 29. April2020 Lizenz: cc-by-sa-3.0
Regelungen des Bay. Innenministeriums zu Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage und ihrer Ausschüsse, ... Regelungen des Bay. Innenministeriums zu Sitzungen der Gemeinderäte, Kreistage und ihrer Ausschüsse, April 2020 Urheber: Bay. Staatsministerium des Innern Erstellungsdatum: 8. April2020 Lizenz: cc-by-sa-3.0
Der sog. Ferienausschuss des Stadtrates während der COVID-19-Pandemie, März 2020 Erstellungsdatum: 25. März2020 Lizenz: cc-by-sa-3.0
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Der sog. Ferienausschuss des Stadtrates während der COVID-19-Pandemie, März 2020 Erstellungsdatum: 25. März2020 Lizenz: cc-by-sa-3.0
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Die Referenten während des sog. Ferienausschusses des Stadtrates in Zeiten der COVID-19-Pandemie, ... Die Referenten während des sog. Ferienausschusses des Stadtrates in Zeiten der COVID-19-Pandemie, März 2020 Erstellungsdatum: 25. März2020 Lizenz: cc-by-sa-3.0
Gästegeschenk Bildband der Stadt Fürth von 1950 Leinen mit Golddruck über 40 Seiten mit zahlreichen ... Gästegeschenk Bildband der Stadt Fürth von 1950 Leinen mit Golddruck über 40 Seiten mit zahlreichen s/w Fotos Fürther Sehenswürdigkeiten. Aufgelegt unter OB Hans Bornkessel mit Vorwort und Geschichte der Stadt in Deutsch und englisch. Übergeben als Geschenk für eine französische Jugendaustausch Besuchsgruppe aus Colombes vom 29. Juli 1954. Urheber: Stadtrat Fürth Erstellungsdatum: 1950 Lizenz: cc-by-sa-3.0
Peter Frank: 50 Jahre Stadtrat Fürth 1946 - 1996. Wiederaufbau der Kommunalvertretung im Nachkriegs-Fürth. In: Fürther Heimatblätter, 1996/3, S. 61 - 81
Lokalberichterstattung
Wolfgang Händel: Streit um eine Solar-Resolution - Meinungen zum Thema Solarförderung differieren. In: Fürther Nachrichten vom 27. März 2010 - online