Bayerischer Landtag

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern.

Ein Parlament existiert in Bayern seit 1819, zunächst als Bayerische Ständeversammlung mit zwei Kammern: der Kammer der Reichsräte einerseits und der Kammer der Abgeordneten andererseits. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 findet erstmals eine freie Wahl statt, jedoch mit indirektem Wahlverfahren. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der erste demokratisch legitimierte Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde dieser Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 aufgehoben.

Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die am 30. Juni 1946 gewählte Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung. Am 1. Dezember 1946 wurde die neue Verfassung durch eine Volksabstimmung angenommen; gleichzeitig wurde der erste Landtag nach aktueller Zählung gewählt.

Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

Aktuelle Mandatsträger

Aktuell sind Horst Arnold (SPD, seit 2008) und Petra Guttenberger (CSU, seit 1998) Mitglieder des Bayerischen Landtags.

Die nächste Wahl findet im Herbst 2018 statt.

Geschichte

7. kgl. Wahlperiode - Erste freie Wahl

Am 7. Dezember 1848 findet die Wahl zum ersten freigewählten Bayerischen Landtag statt. Die Wahl wird indirekt, daher über Wahlmänner, durchgeführt. Wählen durfte nur, wer Staatsbürger, über 21 Jahre alt war und eine direkte Steuer zahlte. In Fürth waren deshalb nur 2220 Männer stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht als Wahlmann hatte, wer über 25 Jahre alt war und den Verfassungseid abgelegt hatte. In Fürth meldeten sich 14 Bürger, darunter neun jüdischen Glaubens. Unter ihnen Dr. David Morgenstern und Dr. Heinrich Brentano.