Flurdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Flurdenkmale''' sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der [[Wikipedia: Flur (Gelände)|Flur]]). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinere Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen und Kreuzform. [[Wikipedia: Flurdenkmal|Allgemein]] werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.
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'''Flurdenkmale''' sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der [[Wikipedia: Flur (Gelände)|Flur]]). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinerne Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen- und Kreuzform. [[Wikipedia: Flurdenkmal|Allgemein]] werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.
  
 
== Steinkreuze ==
 
== Steinkreuze ==

Version vom 8. November 2018, 19:42 Uhr

Sühnekreuz am Kieselbühl
Abgegangenes Flurdenkmal (Martersäule) an der heutigen Königstraße im Jahre 1704 (etwas rechts von der Bildmitte)

Flurdenkmale sind Denkmäler, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befinden (auf der Flur). Unter Flur versteht man in der Regel offenes Kulturland (im engeren, hier nicht anzuwendenden Sinne: unbewaldet). In Fürth finden oder fanden sich in erster Linie Martern, Steinkreuze (Sühnekreuze), Grenzsteine und Kreuzsteine, also steinerne Wahrzeichen in Pfeiler-, Säulen- und Kreuzform. Allgemein werden Flurkreuze, Kleinkapellen, Bildstöcke, Grenzsteine oder auch Dolmen oder prähistorische Grab- oder Befestigungsanlagen dazugezählt. Manche Flurdenkmale - sofern nicht beseitigt - sind heute von der Siedlungsentwicklung eingeholt worden und befinden sich so in der geschlossenen Bebauung.

Steinkreuze

(siehe auch Hauptartikel Sühnekreuze)

Martersäulen (Martern)

Grenzsteine

Gedenksteine

Literatur

Siehe auch