Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Steinbrüche im Stadtwald]]; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbruckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
 
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== Strafen ==
 
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Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
 
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
 
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==Literatur==
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* Arno Pfeifenberger: [[100 Jahre Naturschutz (Buch)|100 Jahre Naturschutz]], Fürth, [[Städtebilder Verlag]], [[2003]], 128 S.
 
==Siehe auch==
 
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* [[Sühnekreuz]]
 
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== Weblinks ==
 
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* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online abrufbar]
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* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online]
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx im Internet]
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* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx online]
  
 
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 01:33 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler[Bearbeiten]

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler[Bearbeiten]

Städtische Verantwortlichkeiten[Bearbeiten]

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen[Bearbeiten]

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Literatur[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  • Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - online