Denkmalschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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* Abriss der [[Neumannvilla]], ehemals Königswarterstr. Ecke Jakobinenstr.
 
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* Abriss des [[Cafe Fürst]], ehemals Ludwig-Erhard-Str. 2
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* Abriss des [[Café Fürst]], ehemals Ludwig-Erhard-Str. 2
 
* Abriss des [[Kristallpalast]]s, ehemals Pfisterstr. 3, 5, 7
 
* Abriss des [[Kristallpalast]]s, ehemals Pfisterstr. 3, 5, 7
 
* Abriss des [[Fischhäusla]], ehemals Würzburgerstr. 1
 
* Abriss des [[Fischhäusla]], ehemals Würzburgerstr. 1

Version vom 31. August 2008, 02:27 Uhr

Denkmalschutz-Plakat

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen. Ziel ist, dafür zu sorgen, dass Kulturdenkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden und Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Denkmalschutz ist daher Kulturgutschutz.

Arbeiten, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmalen notwendig sind, bezeichnet man als Denkmalpflege.

Ziel und Zweck

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Das kulturelle Erbe ist für jede Gesellschaften außerordentlich wichtig, um sich anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse mit ihrer Geschichte und Herkunft zu identifizieren und dadurch eine gesellschaftliche Identität zu bilden. Denkmalschutz ist ein Bestandteil von Lebensqualität und als Alleinstellungsmerkmal ein Anker in der modernen Welt.


Denkmalschutz in Fürth

Löbliche Beispiele

Verstöße/Verbrechen wider den Denkmalschutz