Königstraße 4: Unterschied zwischen den Versionen

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====Die Königstraße 4 als Badhaus<ref>alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940</ref>====
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====Die Königstraße 4 als Badhaus<ref name ="Alt-Fürth">alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940</ref>====
* 1497: Die Gemeinde ist Eigentümer.
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* 1497: Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/>
  
 
== Einzelnachweise ==
 
== Einzelnachweise ==
 
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Version vom 8. Mai 2020, 11:15 Uhr

Königstraße 2, rot markiert

Das Gebäude mit der Bezeichnung Königstraße 4 wurde bereits 1497 als Eigentum der Gemeinde Fürth aufgelistet. Im Vetterplan ist das Haus unter den "Alten Dompröpstischen Häusern" aufgeführt (Paul B) und trägt die Nummer 109. Ab 1792 wurde dem Haus die Nummer 22 zugeordnet, ab 1827 die Nummer 2, I. Bez., seit 1860 dann die Nummer 2 und seit 1890 schließlich die Nummer Königstraße 4.

Geschichte

Die Königstraße 4 als Badhaus[1]

  • 1497: Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der Fürther Gemein Ordnung von 1497 heißt es: "... und solcher trieb (der Schafe) soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ..." [1]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940