Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg''' sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 25</ref> Sie stehen am [[Schießanger]] im Bereich des Mehrgenerationenspielplatzes an der [[Pegnitz]].
 
Die '''Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg''' sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 25</ref> Sie stehen am [[Schießanger]] im Bereich des Mehrgenerationenspielplatzes an der [[Pegnitz]].
  

Version vom 19. Oktober 2022, 17:51 Uhr

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Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg

Die Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg sind ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.[1] Sie stehen am Schießanger im Bereich des Mehrgenerationenspielplatzes an der Pegnitz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 25

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